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Nachricht vom 17.05.2021
Politik
Verbandsgemeinde Montabaur bittet: Pool-Füllung anmelden
Der Sommer steht vor der Tür und Familien freuen sich auf den Badespaß im eigenen Schwimm- oder Planschbecken. Der Trend zum eigenen Pool im Garten hat sich im Corona-Jahr 2020 zu einem regelrechten Boom entwickelt, noch gesteigert durch die vielfältigen Angebote der Discounter und Baumärkte.
In diesen Tagen werden viele Pools in privaten Gärten mit frischem Trinkwasser befüllt. Das führt zu Problemen in der Wasserversorgung. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur bitten daher, eine geplante Pool-Füllung vorab anzumelden (Archivbild der VG Montabaur).  Montabaur. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur sehen diese Entwicklung mit Sorge, denn die Wasserversorgung ist für den sprunghaften Bedarf, der sich durch das Befüllen der zahlreichen Pools ergibt, nicht ausgelegt. Sie appellieren: Bitte melden Sie die geplante Poolfüllung bei uns an.

Gartenpools befüllen
Keine Frage, an einem warmen Sommertag mal eben zur Abkühlung in den Gartenpool steigen, das ist ein echter Genuss. „Dafür haben wir Verständnis“, sagt Werkleiter Andreas Klute. „Wenn aber viele Haushalte gleichzeitig den Wasserhahn aufdrehen, um ihren Pool zu befüllen, droht dem Versorgungsnetz eine Überlastung.“

Zum Hintergrund: Das gesamte Leitungsnetz ist auf die alltägliche Versorgung der mehr als 40.000 Einwohner der Verbandsgemeinde Montabaur ausgelegt. Täglich werden im Schnitt 6.000 Kubikmeter und an Spitzentagen bis zu 9.000 Kubikmeter Trinkwasser verbraucht. Der Wasserdurchfluss im Netz wird ständig überwacht. Wenn nun an einer Stelle viel Wasser auf einmal entnommen wird, schlagen die Melder Alarm, denn das ist häufig das Zeichen für einen Wasserrohrbruch. „Wenn mehrere Pools in einem Gebiet gleichzeitig befüllt werden, schnellen die Werte, die den Durchfluss anzeigen, in die Höhe. Wir können aber nicht erkennen, ob es sich um eine Pool-Befüllung oder um einen Rohrbruch handelt. Unser Bereitschaftsdienst muss der Ursache nachgehen. Diese Suchaktionen können durch vorherige Anmeldung vermieden werden“, erklärt Andreas Klute das Problem.

Hinzu kommt: Der Wasservorrat in den Speichern (Hochbehältern) sinkt stark ab, wenn mehrere Pools innerhalb kurzer Zeit befüllt werden. Die Reserven für den täglichen Trinkwasserbedarf und die Löschwasservorhaltung werden aufgebraucht. Deshalb rufen die Verbandsgemeindewerke dazu auf, die geplante Pool-Befüllung spätestens einen Tag vorher anzumelden. „Eine E-Mail oder ein Anruf genügen, damit wir uns darauf einstellen können“, so die eindringliche Bitte des Werkleiters.

Pool-Füllung anmelden
Wer seinen Pool füllen möchten und dazu mehr als fünf Kubikmeter Trinkwasser braucht, wird gebeten die Befüllung bis zum Vortrag anzumelden. Folgende Angaben sind erforderlich: Tag und Uhrzeit für die geplante Füllung, die benötigte Wassermenge sowie Ort, Straße und Hausnummer. Die Anmeldung geht per E-Mail an bwasser@montabaur.de oder per Telefon unter 02602/101410.

Gartenpools entleeren
Ein weiterer Hinweis der Verbandsgemeindewerke betrifft das Entleeren der Pools: Wer das Wasser vom Vorjahr ablassen oder zwischendurch das Wasser wechseln möchte, muss das gebrauchte Poolwasser ohne Wenn und Aber in die Kanalisation einleiten. Keinesfalls darf man es im Garten zum Wässern der Pflanzen verwenden oder es auf eine freie Fläche zum Versickern leiten. Das gilt auch dann, wenn kein Chlor oder andere chemische Substanzen verwendet wurden. „Das Wasser wird durch das Baden in seinen hygienischen Eigenschaften nachhaltig verändert - egal ob chemische Zusätze verwendet wurden oder nicht. Das gebrauchte Poolwasser gehört nicht in die Natur, sondern in den Kanal, damit wir es im Klärwerk reinigen können. Chlorhaltiges Wasser darf auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen“, erklärt Andreas Klute und verweist auf das Wasserhaushaltsgesetz. Darin ist geregelt, dass Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, als Abwasser einzustufen ist und somit über den Kanal entsorgt werden muss. Ebenso ist gesetzlich geregelt, dass die Entnahme von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ohne Wasserzähler als Diebstahl gilt und entsprechend geahndet werden kann. (PM)
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