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Nachricht vom 01.05.2021
Wirtschaft
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wann sie sinnvoll ist
Es gibt verschiedene Berufe, die gegenüber ihren Kunden oder auch Außenstehenden eine besondere Verantwortung tragen. Eine falsche oder versäumte Entscheidung kann für den Kunden schwerwiegende Folgen haben. Diese machen nicht selten die Entscheidungsträger persönlich verantwortlich und verklagen sie auf Schadensersatz. Gegen solche Ansprüche schützt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Fotoquelle: pixabay.comWas ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Die Versicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung. Sie kommt für Vermögensschäden auf, die aus einem beruflichen Versagen entstehen. Typische Beispiele sind fehlerhafte Gutachten oder falsche Einschätzungen oder auch versäumte Fristen. Aus solchem Fehlverhalten kann dem Klienten großer finanzieller Schaden entstehen. Er ist berechtigt, den Verursacher auf Schadenersatz zu verklagen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor solchen Schadensersatzforderungen. Das übernimmt zwar im Prinzip auch eine Privathaftpflichtversicherung, der Schutz der Vermögensschaden-Haftpflicht geht aber wesentlich weiter.

Wer benötigt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Die Versicherung ist ein Schutz für Beschäftigte aus dem Dienstleistungssektor, die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Das trifft sowohl auf Beamte und Angestellte, aber auch auf Freiberufler und Selbstständige zu. Dazu gehören zum Beispiel:

- Ärzte
- Anwälte und Notare
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Sachverständige und Gutachter
- Übersetzer und Dolmetscher
- Journalisten
- Unternehmens- und Finanzberater
- Medienunternehmen, Verlage und Werbeagenturen
- Architekten und Ingenieure
- Versicherungsmakler

Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Für bestimmte Berufe, beispielsweise Versicherungsmakler, ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sogar zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs.

Welche Schäden sind versichert?
Zu den vom Versicherungsvertrag gedeckten Schadensfällen gehört die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, die Prüfung der Haftungsfrage und die Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen auf Schadensersatz.

In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt das Verstoßprinzip. Es trägt dem Grundsatz Rechnung, dass sich Vermögensschäden in der Regel erst nach einiger Zeit zeigen. Als Zeitpunkt des Schadensfalls gilt nicht der Eintritt des Schadens oder seine Geltendmachung durch den Geschädigten, sondern der Zeitpunkt, an dem der Verstoß stattfand. Die folgenden Schäden sind versichert:

- Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
- Termin- und Fristversäumnis
- Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung
- Sachschäden an Schriftstücken
- Fehler bei der Übermittlung elektronischer Daten
- Verstöße gegen das Urheberrecht

Ebenfalls versichert sind Vertrauensschäden durch Mitarbeiter, Zerstörung der eigenen Website, Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation, Eigenschadensdeckung für Datenrisiken, berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers und eine Reihe weiterer Schäden.

Welche Schäden sind nicht versichert?
Dazu gehören in erster Linie alle grob fahrlässig oder mit Vorsatz verursachten Schäden. Des weiteren sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensfolgeschäden

Vermögensfolgeschäden sind Schäden, die durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht worden sind. In der Versicherungsbranche werden Vermögensfolgeschäden auch unechte Vermögensschäden genannt.

Beispiele für typische Vermögensschäden
Ein Steuerberater versäumt es, rechtzeitig die Steuererklärung seines Mandanten einzureichen. Das Finanzamt fordert vom Steuerzahler einen Verspätungszuschlag. Dieser verklagt seinen Steuerberater auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Ein weiter Schaden, der oft auftritt, ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Versicherungsnehmer platziert auf seiner firmeneigenen Website Fotos oder Grafiken, die urheberrechtlich geschützt sind und wird deswegen vom Inhaber der Urheberrechte verklagt.

Ein Unternehmensberater erstellt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse, verwendet aber aus Nachlässigkeit veraltete Daten. Dadurch fällt das Ergebnis der Marktanalyse falsch aus. Dem Kunden entsteht finanzieller Schaden.

Ein Berater erhält durch seinen Kunden vertrauliche Informationen, die er aus Versehen veröffentlicht. Dadurch entsteht dem Kunden ein finanzieller Schaden, auf dessen Erstattung er den Berater verklagt.

Wer ist durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geschützt und wo gilt sie?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben dem Versicherungsnehmer auf alle Beschäftigte, die offiziell für den Versicherungsnehmer tätig sind. Dazu gehören fest angestellte Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Volontäre und Praktikanten, Werkstudenten sowie Mitarbeiter offiziell beauftragter Zeitarbeitsfirmen.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in Deutschland und innerhalb Europas. Je nach Vertrag ist die Deckung auch weltweit gültig. Nur für Kanada und die USA gelten oft gesonderte Bestimmungen.

Wie ist der Vertrag gestaltet?
Für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gibt es keine Musterverträge oder modular aufgebaute Policen. Diese Art von Versicherung wird von nur wenigen spezialisierten Versicherungen angeboten. Der Vertrag wird in der Regel individuell mit dem Versicherungsnehmer individuell ausgehandelt. Das betrifft sowohl die Höhe der Deckungssumme als auch die Art der versicherten Risiken, der Geltungsbereich und die Höhe der Prämien. Interessierte müssen sich ein individuelles Angebot erstellen lassen. Es empfiehlt sich, vor Vertragsabschluss, mindestens zwei oder drei Angebote unterschiedlicher Gesellschaften einzuholen und sie sorgsam zu vergleichen. (prm)

Agentur Autor:
Mapaseka
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