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Nachricht vom 12.04.2021
Politik
Unterstützung für Junglandwirte sowie kleinere und mittlere Betriebe
Im durch Mittelgebirge und Flüsse klein gegliederten Norden des Landes Rheinland-Pfalz ist Landwirtschaft nur in kleinen und mittleren Betrieben praktikabel. Junglandwirte sehen darum oft keine auskömmliche Zukunft.
SymbolfotoMainz/Region. Im Kompromiss der Agrarminister der Länder zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wertet der rheinland-pfälzische Agrarminister Dr. Volker Wissing insbesondere die Unterstützung von Junglandwirten sowie kleinen und mittleren Betrieben und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in der ländlichen Entwicklung als Erfolg für Rheinland-Pfalz. Durch einen neu vereinbarten Verteilschlüssel erhalte Rheinland-Pfalz für die neue Förderperiode jährlich zehn Millionen Euro EU-Mittel mehr als in der aktuellen Förderperiode. Das sei ein sehr gutes Ergebnis für Rheinland-Pfalz. Er nahm die Bundesregierung in die Pflicht, dieses Ergebnis im Rahmen der nationalen Gesetzgebung zur GAP auch umzusetzen.

„Durch den nun vereinbarten Verteilerschlüssel der ELER-Mittel fließen in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 unter Berücksichtigung des EU-Wiederaufbaufonds jährlich im Durchschnitt mehr als 46 Millionen Euro EU-Mittel in den ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz, das sind rund zehn Millionen Euro pro Jahr mehr als in der zu Ende gehenden Periode“, betonte Minister Wissing. „Das ist ein starkes Signal an die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Mit den Mitteln kann die Finanzierung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie der Ausbau des Ökolandbaus ebenso sichergestellt werden wie die wettbewerbsverbessernde Investitionsförderung und der LEADER-Ansatz.“

Wissing begrüßte ferner, dass die Bedeutung der kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe für die Agrarstruktur und den ländlichen Raum im Land durch die Erhöhung der Zuschläge für die ersten 60 Hektare angemessen berücksichtigt und von sieben auf zwölf Prozent des Direktzahlungsvolumens erhöht worden sei. Erfreulich sei zudem, dass für Junglandwirtinnen und -landwirte mit nun rund 70 Euro pro Hektar für bis zu 120 Hektar Betriebsfläche statt bisher rund 45 Euro je Hektar für bis zu 90 Hektar Betriebsfläche weitaus besser unterstützt würden. „Wir brauchen dringend Fachkräfte-Nachwuchs für unsere Höfe, damit wir auch in Zukunft regionale Lebensmittel produzieren und anbieten können. Junge Menschen interessieren sich erfreulicherweise wieder vermehrt für die landwirtschaftlichen Berufe. Mit der verbesserten Förderung sorgen wir dafür, dass die jungen Landwirtinnen und Landwirte ihre Betriebe auf besserer Einkommensbasis bewirtschaften können.“

Ein zentraler Bestandteil des Kompromisses in der vergangenen Woche war außerdem die Festlegung eines Mindestbudgets für Öko-Regeln (Eco-Schemes). Hier haben sich die Länder auf 25 Prozent der Mittel für Direktzahlungen aus der 1. Säule ausgesprochen. Hierauf werden hohe Umweltleistungen in der 2. Säule bis zu zwei Prozentpunkten angerechnet. „Bei der Festlegung, was zukünftig zu den Ökoregeln zählt, müssen wir uns unbedingt nah an der Praxis orientieren. Sonst erweisen wir einer zukunftsfähigen, umwelt- und klimaschonenderen Landwirtschaft einen Bärendienst“, sagte Wissing. Landwirte sollen zukünftig aus mehreren umweltrelevanten Leistungen auswählen können, wenn sie an den Zahlungen für Öko-Regeln partizipieren wollen. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die freiwillige Aufstockung nicht-produktiver Flächen (Brache und Landschaftselemente), die Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland oder Altgrasstreifen und -inseln auf Dauergrünland, die Erhöhung der Kulturvielfalt im Ackerbau mit mindestens zehn Prozent Leguminosen und mindestens fünf Hauptfruchtarten. Auch die Förderung der extensiven Weidetierhaltung mit bis zu zwei Prozent der Direktzahlungen für Schafe, Ziegen und Mutterkühe kommt den Haltern dieser Tierarten und der Umwelt zugute.

Hier sei die Anerkennung einer vielfältigen Fruchtfolge in den Katalog der Ökoregeln eine wichtige Errungenschaft in dem AMK-Beschluss. Sie eröffne neue Perspektiven auch mit Blick auf eine optimierte Stickstoffdüngung im Rahmen der neuen Düngeverordnung, so der Minister. Auch mit der Anlage von Blühstreifen hätten viele Landwirte bereits gute Erfahrungen gesammelt.

Die Umschichtung von zehn Prozent in 2023 bis hin zu 15 Prozent in 2026 von der 1. in die 2. Säule betrachtet Wissing als ambitioniert. Sie können zweckgebunden der nachhaltigen Landwirtschaft, dem Ressourcenschutz – zum Beispiel dem Wasserschutz – bis hin zur Ausgleichzulage in den von der Natur benachteiligten Gebieten zugutekommen. „Wir werden im engen Schulterschluss mit der Landwirtschaft und den Wirtschafts- und Sozialpartnern ausloten, wie die Mittel in ausgewogener Weise sowohl für die neuen Herausforderungen und öffentlichen Leistungen einschließlich der Ernährungssicherung als auch für die Modernisierung und Stabilisierung der bäuerlichen Betriebe sowie die weitere Entwicklung der ländlichen Räume verwendet werden“, sagte der Minister.

Hintergrund:
Aus der so genannten ersten Säule werden vor allem an gute landwirtschaftliche und ökologische Standards sowie eine gute allgemeine Betriebsführung geknüpfte Betriebsprämien gezahlt. Die Gewährung wird somit an die Einhaltung des Fachrechtes geknüpft, zum Beispiel die Maßgaben aus dem strengen Dünge- und Pflanzenschutzrecht. Hinzu kommen bestimmte verpflichtende Bedingungen (Konditionalitäten) für Umweltleistungen.

Aus der so genannten zweiten Säule werden vor allem freiwillige, weitergehende Umwelt- und Tierwohlleistungen vergütet und investive, der Modernisierung der Betriebe dienende sowie ländliche Infrastrukturmaßnahmen gefördert.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Dévelopement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Die Förderung solcher Vorhaben ist in entsprechenden LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und grundsätzlich Landkreis übergreifend angelegt sind. (PM)
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