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Nachricht vom 11.04.2021
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Staatsanwaltschaft Koblenz: 62-Jähriger soll Mutter mit Hammer erschlagen haben
An Gerüchten ist mal was dran, mal auch nicht: Das seit geraumer Zeit kursierende Gerede, dass ein 62 Jahre alter Mann wegen des Verdachts des Totschlags festgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage des AK-Kuriers offiziell bestätigt.
Als möglicher Tatort gilt ein Gebäude entlang der Siegener Straße in Altenkirchen, wie Recherchen des AK-Kuriers ergaben. Zu diesem Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft Koblenz keine Angabe gemacht. (Foto: vh)Altenkirchen. Der Volksmund ist immer gerne bereit, Dinge zu kommunizieren, für die letztendlich die Nachweisbarkeit fehlt. In diesem speziellen Fall jedoch lag er mit seinem Riecher genau richtig: Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte am frühen Montagabend (12. April) auf Anfrage des AK-Kuriers, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen 62-jährigen Beschuldigten führt, dem vorgeworfen wird, seine Mutter am Ostermontag (5. April) vorsätzlich durch Schläge mit einem Hammer getötet zu haben. Die in der Eingabe formulierte Annahme des Tatortes in der VG Altenkirchen-Flammersfeld dementierte und bestätigte die Behörde nicht. Recherchen des AK-Kuriers ergaben indes, dass sich das Familiendrama in der Siegener Straße in Altenkirchen abgespielt haben soll. Durch die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz wurde am Dienstag vergangener Woche (6. April) Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. "Die Staatsanwaltschaft bittet um Verständnis dafür, dass im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und mit Blick auf schutzwürdige private Belange derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden können", ließ die Behörde verlauten.

Weiterhin gilt Unschuldsvermutung
Zudem teilte die Staatsanwaltschaft mit: Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Gerüchte verdichteten sich
Dass irgendetwas "Außergewöhnliches" womöglich in Altenkirchen hätte passiert sein können, diese Annahme verdichtete sich im Laufe des Montags (12. April), nachdem besagte Gerüchte die Redaktion des AK-Kuriers erreicht und sich daraus ergebende eigene Recherchen immer dichter ans Ziel geführt hatten. Nur beim Tatzeitpunkt ergaben sich laut Volkes Mund-zu-Mund-Propaganda erhebliche Differenzen, die sich von den Ostertagen bis zum vergangenen Wochenende erstreckten und die mit der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage des AK-Kuriers schließlich komplett ausgeräumt wurden. (vh/Red.)
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