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Nachricht vom 14.03.2021
Region
Corona: Westerwaldkreis nimmt Lockerungen teils zurück
Das Gesundheitsamt Montabaur meldet am Montag, den 15. März insgesamt 4.782 (+24) bestätigte Corona-Fälle. Der Westerwaldkreis verzeichnet aktuell 253 aktiv Infizierte, davon 117 Mutationen. Ab Mittwoch wieder Einschränkungen.
Montabaur. Der aktuelle Inzidenzwert liegt laut Berechnung des Landes bei 78,3 (Landesdurchschnitt 61,2).

Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßahmen
Nachdem die Inzidenz-Zahlen sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Kreis stabil über der Marke 50 sind, hat der Westerwaldkreis nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie gilt ab Mittwoch (17. März) 0:00 Uhr vorläufig bis 28. März. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Die Änderungen im Überblick:
• Der Einzelhandel ist grundsätzlich geschlossen. Ausgenommen sind: Geschäfte für Lebensmittel und Getränke, Drogerien, Babyfachmärkte, Wochenmärkte (soweit Angebot dem zulässigen Einzelhandelssortiment entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetreibe, Gartenbaumärkte.

• Für die übrigen gewerblichen Einrichtungen gilt: Terminshopping mit einem Kunden oder einer Kundin pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

• Amateur- und Freizeitsport ist in Einzelsportarten nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Das Abstandsgebot gilt während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport kann nur in Gruppen bis 20 Kindern bis 14 Jahren plus Trainer im Außenbereich stattfinden. Das Abstandsgebot gilt während des gesamten Trainings.

• Probe-/Auftrittsbetrieb in der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Astrid-Lindgren-Grundschule Ransbach-Baumbach
Pfarrer-Giesendorf-Grundschule Dernbach
Kita Staudt

Update: Die Testergebnisse sind negativ. Die Quarantäne ist beendet.

Ev. Kita Hachenburg und Kita Kinderlachen Langenhahn
Update: Die Testergebnisse des Ersttests sind negativ.

Kita St. Marien Ötzingen
Update: Die Testergebnisse des Ersttests liegen vor. Vier weitere positive Fälle.

Kita St. Laurentius Nentershausen
Update: Es befinden sich 28 Personen bis 23. März in Quarantäne. Die Testungen fanden gestern und am 21. März. statt.

Ev. Kita Westerburg
Ein positiver Fall. Es befinden sich 25 Personen in Quarantäne. Die Testungen finden morgen und am 25. März statt.

Regenbogen-Grundschule Westerburg
Ein positiver Fall. Es befinden sich zehn Personen in Quarantäne. Die Testungen finden morgen und am 23. März statt.

Anzahl der Impfungen im Westerwaldkreis Stand 14. März
Erst-Impfungen: 11.393
Zweit-Impfungen: 3.100

Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Infizierte gesamt/Verstorbene/Genesene

Bad Marienberg 527/25/471
Hachenburg 414/7/370
Höhr-Grenzhausen 333/5/324
Montabaur 989/21/933
Ransbach-Baumbach 415/18/381
Rennerod 352/6/331
Selters 433/9/407
Wallmerod 307/7/285
Westerburg 417/12/366
Wirges 59510/541

Gesundheitsamt bietet Schnelltest auf Termin an
Um den Aufbau weiterer Kapazitäten im gesamten Westerwaldkreis zu unterstützen, hat das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Kapazitäten kurzfristig Schnelltestungen in Montabaur ermöglicht. Dies wird nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Internetseite des Kreises täglich, montags bis freitags, zwei Stunden möglich sein. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, registrieren Sie sich bitte hier: Online-Terminvereinbarung Schnelltest. Weitere Teststellen im Westerwaldkreis finden Sie in der Übersicht des Landes: Teststellen in Rheinland-Pfalz.

Landesimpfzentrum Westerwaldkreis in Hachenburg
Impftermine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 5758100 (Montags bis freitags von 7 bis 23 Uhr, am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) oder online über die Internetseite www.impftermin.rlp.de vereinbart werden.

Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) vom 5. März 2021
(PM/red)

 
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