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Wirtschaft | Gastartikel


Nachricht vom 12.02.2021    

Dieselskandal: Wieder ein verbraucherfreundliches Urteil zum VW-EA288-Motor

Wieder hat ein Gericht im Dieselskandal ein verbraucherfreundliches Urteil zum VW-EA288-Motor gefällt. Ein Kläger, der bei seinem Skoda-Dieselfahrzeug mit besagtem Motor eine illegale Abschalteinrichtung vermutete, bekam vom Landgericht Duisburg Recht zugesprochen. Der EA288 ist der Nachfolger des Skandalmotors EA189, der 2015 den Diesel-Abgasskandal rund um VW ausgelöst hatte. Nach wie vor behauptet der Konzern, beim EA288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden.

Fotoquelle: pixabay.com

In dem Verfahren am Landgericht Duisburg (Az.: 12 O 88/20) ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI mit VW-EA288-Motor der Euro-6-Norm. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Juli 2015 als Neuwagen für 39.950 Euro gekauft. Da er in dem Motor des Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung vermutete, war er gegen den Volkswagen-Konzern vor Gericht gezogen. Die Richter am LG Duisburg bestätigten mit Urteil vom 12. Januar 2021 nun, dass in dem Motor eine Software zur Manipulation der Abgaswerte zum Einsatz kommt. VW muss dem Kunden nun 24.426,30 Euro plus Zinsen zurückzahlen.

VW-EA288-Motor mit Fahrzykluserkennung
Laut Gericht sei der VW-EA288-Motor mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung ausgestattet. Diese Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug zu Testzwecken auf dem Prüfstand befindet. Dabei schaltet sie einen Modus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Im normalen Straßenverkehr hingegen schaltet die Software in einen anderen Modus, sodass es bei dem Fahrzeug zu viel höheren Schadstoffemissionen kommt.

VW behauptet: EA288-Motor hat keine illegale Abschalteinrichtung
Volkswagen behauptet bis heute, keine illegalen Abschalteinrichtungen beim VW-EA288-Motor zu verwenden. Allerdings bestehen die Manipulationsvorwürfe in Sachen Zykluserkennung schon seit Längerem. Im September 2019 wurden dem Südwest-Rundfunk VW-interne Dokumente zugespielt, die belegen, dass die Motorsteuerung erkennen kann, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet.

Dient »Thermofenster« dem Motorschutz?
Darüber hinaus hatte VW auch eingeräumt, bei seinen Motoren das sogenannte „Thermofenster“ zu nutzen. Dieser Begriff ist jedoch eher verharmlosend, handelt es sich hier in Wirklichkeit um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung. Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Dies diene laut Hersteller einzig dem Motorschutz.

Verbraucherschützer: immer mehr positive Urteile zum VW-EA288-Motor
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, der den Dieselskandal seit Jahren verfolgt und bereits zahlreiche Diesel-Kläger erfolgreich betreut hat, erkennt Bewegung in der Causa EA288. »Wir stellen fest, dass in den aktuellen Gerichtsverfahren zum VW-EA288-Motor die Land- und Oberlandesgerichte immer häufiger den erhobenen Vorwürfen der VW-Kunden Gehör schenken«, so Dreschhoff. »Der Druck auf Volkswagen wächst also spürbar. Das sieht man auch an dem eher unglücklichen Versuch des Unternehmens, seine Kunden mit fragwürdigen Medienaktionen vom Klagen abzuhalten.«

VW unter Druck
VW hatte im Herbst 2020 eine Kampagne im Internet unter dem Titel »Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen« gestartet. Rechtsanwalt Dreschhoff dazu: »Es liegt nahe, dass VW mit seiner fragwürdigen Medienaktion weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden will. Besitzer von Fahrzeugen sollten sich jedoch nicht von dieser PR-Taktik verunsichern lassen und weiterhin ihre Ansprüche geltend machen. Je mehr Geschädigte im Dieselskandal klagen, umso höher wird der Druck auf die Hersteller, endlich für die Abgasschummelei der vergangenen Jahre einzustehen.«

Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland gibt es Fahrzeuge mit VW-EA288-Motor schätzungsweise drei Millionen Mal. (prm)

Gastautor:
Michel Meier



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