Werbung

Nachricht vom 23.01.2017    

Zuschüsse für Sportvereine, Chöre, Musikvereine und Kulturvereine

Die Verbandsgemeinde Hachenburg stellt im Haushaltsjahr 2017 Mittel bereit, um Sportvereine und kulturelle Vereine in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Für die Festsetzung der Zuwendungsbeträge werden eigene Richtlinien angewendet. Die Verwaltung möchte die Vereinsvertreter darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungsbeträge beantragt und gewährt werden können.

Hachenburg. I. Zuschüsse zur Sportförderung

... können gewährt werden an Ortsgemeinden und an verbandsgemeinde-angehörige gemeinnützige Sportvereine; zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist der aktuelle Bescheid des Finanzamtes(Befreiung von der Körperschafts-steuer zum Beispiel bis 2016) hierüber mit den Antragsunterlagen vorzulegen.

... können gewährt werden für:

1. mit einem Regelanteil von 10 Prozent der nicht durch Dritte gedeckten Kosten, Höchstsatz: 5.000 Euro

a) den Neubau und die Ersteinrichtung von Sportanlagen mit Sportgeräten,

b) den Um- und/oder Erweiterungsbau von Sportanlagen, wobei der Höchstsatz bei mehreren Zuwendungsanträgen eines Vereins für eine Anlage innerhalb von fünf Jahren insgesamt nicht überschritten werden darf,

c) die General- und Teilsanierung von Sportanlagen. Diese werden frühestens nach Ablauf der allgemeinen Nutzungszeit gefördert. Regelmäßig durchgeführte Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Anlage sind nachzuweisen. Sofern die Bezuschussung von General- oder Teilsanierungen vor Ablauf der allgemeinen Nutzungszeit beantragt wird, wird der vorgesehene Zuwendungsbetrag anteilig gekürzt.

Bei Durchführung der Maßnahmen in Teilabschnitten ist der Höchstbetrag der Förderung insgesamt einzuhalten.

Förderfähig ist nur der Anteil, welcher der direkten Sportausübung dient.

2.mit einem Regelanteil von 20 Prozent der nicht durch Dritte gedeckten Kosten, Höchstsatz: 1.000 Euro

a) Maßnahmen wie unter Ziffer 1 beschrieben als Bagatellmaßnahmen mit Gesamtkosten bis 10.000 Euro zu den vorgenannten Bedingungen,

b) die Anschaffung von Sportgeräten, sofern der Anschaffungspreis mindestens 250 Euro je Einzelgerät beträgt.

Bei der Förderung des Sportstättenbaues wird zwingend vorausgesetzt, dass der Zuwendungsempfänger mindestens 20 Prozent der Kosten der Maßnahme selbst trägt.

Mit der Ausführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die
Fördermittel verbindlich bewilligt sind. In dringenden Ausnahmefällen kann die
Verwaltung nach vorherigem Antrag einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen.

Für die Beantragung von Zuwendungen sind folgende Unterlagen der Verwaltung vorzulegen:

1.Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Bauprojekte:

- Baubeschreibung, evtl. Baupläne, einen Kostenvoranschlag, ein
verbindlicher Finanzierungsplan und eine Begründung der Notwendigkeit
des Vorhabens (Schulsport, Vereinsaktivitäten etc.).

- Für Bagatellmaßnahmen genügt eine kurze Beschreibung des Projektes,
eine Planskizze, eine Kostenberechnung, eine Finanzierungsübersicht und
eine Begründung des Vorhabens.

2.Bei der Anschaffung von Sportgeräten genügt die Beifügung von Kostenangeboten. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage endgültiger Rechnungen sowie des Nachweises über die geleistete Zahlung vom Vereinskonto.


Bereits im Vorjahr 2016 abgewickelte Beschaffungen werden nur gefördert, wenn die Rechnung nach dem 17. August 2016 ausgestellt wurde.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Erzieher/in im Anerkennungsjahr (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57518 Alsdorf

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sachbearbeiter/-in Personal

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Wissen

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
57537 Wissen

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Förderung der jugendlichen Mitglieder in den Vereinen erfolgt bis zum 14. Lebensjahr. Die Zahl der zu fördernden jugendlichen Mitglieder ergibt sich aus der Liste des Sportbundes Rheinland, die die Verwaltung dort unmittelbar anfordert.

Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrages ist der Nachweis über die Beschäftigung eines/einer Jugendtrainers/Jugendtrainerin oder Jugendbetreuers/Jugendbetreuerin. Neben den Angaben des Vereins ist eine schriftliche Erklärung des/der Genannten über die Ausübung dieser Funktion jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres erforderlich.



II. Zuschüsse für Chöre. Musikvereine und sonstige kulturelle Vereine
...können für den Kauf von Noten, Instrumenten, Reparatur von Instrumenten und für jugendliche Mitglieder gewährt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Verein vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Als Nachweis hierzu ist der aktuelle Bescheid des Finanzamtes (Befreiung von der Körperschaftssteuer zum Beispiel bis 2016) hierüber vorzulegen.

Die Förderung der jugendlichen Mitglieder mit 25 Euro je Mitglied erfolgt durch Vorlage eines Nachweises über die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre im Verein mit Namensnennung, Geburtsdatum und eigenhändiger Unterschrift des Jugendlichen (Stand: 1. Januar 2017) – keine Kopie.

Wenn eine Zuwendung für den Kauf von Noten oder Instrumenten oder für die Reparatur von Instrumenten beantragt wird, genügt zunächst die Vorlage eines Kostenangebotes.

Die Festsetzung und Auszahlung erfolgt nach Vorlage endgültiger Rechnungen sowie des Nachweises über die geleistete Zahlung vom Vereinskonto.

Bei der Förderung der Anschaffung und Reparatur von Instrumenten muss der zu fördernde Anschaffungswert beziehungsweise müssen die Reparaturkosten mindestens 150 Euro betragen; es werden höchstens Aufwendungen von 3.750 Euro je Jahr und Verein bezuschusst.

Die Zuwendung beträgt 25 Prozent des zu fördernden Betrages.

Für die Förderung der Anschaffung von Noten gilt als Mindestanschaffungswert je Verein und Jahr der Betrag von 100 Euro; der Höchstbetrag liegt bei 500 Euro.

Die Zuwendung für die Anschaffung von Noten beträgt ebenfalls 25 Prozent des zu fördernden Betrages.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird nicht begründet.

Bereits im Vorjahr 2016 abgewickelte Beschaffungen werden nur dann bezuschusst, wenn diese nach dem 17. August 2016 erfolgt ist (Datum der Rechnung). Die möglichen Antragsteller werden gebeten, Anträge und die beschriebenen erforderlichen Antragsunterlagen zur Gewährung von Zuwendungsbeträgen bis spätestens Mittwoch, den 22. Februar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg vorzulegen; hierbei handelt es sich um das Gültigkeitsdatum einer Ausschlussfrist. Später eingehende Antragsunterlagen werden für eine Bezuschussung von Maßnahmen des Vorjahres nicht berücksichtigt.

Rückfragen zu dieser Angelegenheit können Sie an Frau Emmerich, Telefon 02662/801-150 oder Frau Klöckner, Telefon 02662/801-151 richten.


Lokales: Hachenburg & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


CDU und SPD in Rheinland-Pfalz: Der Weg zur ersten großen Koalition

Die CDU und SPD in Rheinland-Pfalz haben sich auf ihren ersten gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. ...

Zukunft des Gymnasiums Marienstatt und Ehrenamt im Westerwaldkreis gesichert

Der Westerwälder Kreistag hat zwei bedeutende Beschlüsse gefasst, die sowohl die Bildung als auch das ...

Bund fördert Sanierung des "Bärenstadions" in Hof

Die Sportanlage in Hof erhält eine umfassende Erneuerung. Dank einer Bundesförderung von fast einer halben ...

Koalitionsverhandlungen in Rheinland-Pfalz: CDU und SPD ringen um Schlüsselthemen

In Rheinland-Pfalz laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD auf Hochtouren. Die Parteien ...

Rheinland-Pfalz plant Verfassungsänderung zur Kontrolle von Untersuchungsausschüssen

In Rheinland-Pfalz soll die Landesverfassung geändert werden, um die Anforderungen für die Einsetzung ...

Harald Orthey im Wahlkreis: Landwirtschaft und Kommunen im Fokus

Der Bundestagsabgeordnete Harald Orthey hat seine Wahlkreiswoche für Gespräche vor Ort genutzt. Im Mittelpunkt ...

Weitere Artikel


Verpachtung der staatlichen Eigenjagdbezirke “Nauberg“

Die staatlichen Eigenjagdbezirke „Nauberg Nord, Ost und West“ des Forstamtes Hachenburg im Westerwald, ...

Närrisches Gipfeltreffen beim Karnevalsverein Scheuerfeld

Am Sonntag, 22. Januar, hatte der Karnevalsverein Scheuerfeld 1982 die Tollitäten der befreundeten Karnevalsvereine ...

CDU Wallmerod nominiert Lütkefedder als Bürgermeister-Kandidat

Wallmerod. Der CDU-Gemeindeverband hat in seiner sehr gut besuchten Mitgliederversammlung den amtieren ...

Direktorium des DRK-Krankenhauses komplett

Dr. Karl-Wilhelm Christian ist neben seiner Funktion als Chefarzt der Anästhesie seit 1. Januar für ...

Barocke Leidenschaften – eine musikalische Europareise

Am Sonntag, dem 5. Februar, entführt ab 17 Uhr das Trio „AFFETTI MUSICALI“ mit Elisabeth Schwanda (Hannover) ...

Zigaretten- und Kaugummiautomaten geklaut

Mit brachialer Gewalt wurden zwei Automaten in Nister von einer Hauswand gezogen und gestohlen. In Verbindung ...

Werbung