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Nachricht vom 22.05.2016    

Luftdicht ist Pflicht

Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung in Betzdorf und Altenkirchen.

Ein Luftdichtheitstest gibt Aufschluss. Foto: VZ RLP

Region. Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet.

Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritze in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird, und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.




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Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 1. Juni, 14 bis 18.30 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

In Altenkirchen am Donnerstag, 23. Juni von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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