Werbung

Nachricht vom 01.01.2014    

Das neue Steuerjahr bringt wichtige Änderungen

Wie könnte es anders sein, das neue Jahr bringt Steueränderungen, die am 1. Januar in Kraft getreten sind. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hat in einer Pressemitteilung die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Unter anderem wurde der Grundfreibetrag erhöht.

Manche komplexen Steueränderungen sind kaum zu verstehen, hier ist Expertenrat sinnvoll. Foto: Bundessteuerberaterkammer

Region. Zu Jahresbeginn 2014 treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft, die Auswirkungen für viele Steuerzahler haben werden. Wer seine individuellen Planungen steuerlich optimieren will, sollte sich beizeiten mit der Materie beschäftigen. Ausgewählte Neuerungen sind im Folgenden kurz skizziert:

Erhöhung des Grundfreibetrages
Der steuerliche Grundfreibetrag wird gegenüber dem für 2013 gültigen Betrag um 224 Euro erhöht. Er steigt somit auf 8.354 Euro. Beibehalten wird hingegen der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Steuerliches Reisekostenrecht bringt Vereinfachungen
Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ treten ab 1. Januar 2014 einige Neuregelungen in Kraft. Betroffen davon sind insbesondere die Abrechnungs- und Anerkennungskriterien für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Dabei geht es aus steuerlicher Sicht beim geänderten Reisekostenrecht vor allem um Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungskosten.

Entfernungspauschale richtet sich künftig nach „erster Tätigkeitsstätte“
Der bisher genutzte Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“, der u. a. ausschlaggebend ist für die Höhe und Anerkennung der Entfernungspauschale, wird durch den Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Pro Dienstverhältnis kann es nur eine erste Tätigkeitsstätte geben, die in der Regel vom Arbeitgeber festgelegt wird. Dabei ist es grundsätzlich so, dass Fahrten zu dieser ersten Stätte in Höhe der Entfernungspauschale (einfache Fahrt) steuerlich geltend gemacht werden können. Fahrten zu anderen Arbeitsorten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (z. B. eine Auswärtstätigkeit) können dann komplett - das heißt für die ganze Strecke - mit der Kilometerpauschale, also wie Reisekosten, entweder steuermindernd geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Verpflegungspauschalen neu geregelt
Darüber hinaus gibt es ab 2014 nur noch zwei - und nicht wie bisher drei – Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei der Reisekostenabrechnung. Arbeitnehmer können demnach bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro und bei einer 24-stündigen Abwesenheit 24 Euro abrechnen. Die Neuregelung bringt zudem Vorteile für Arbeitnehmer bei mehrtägigen Dienstreisen, denn sowohl der An- als auch der Abreisetag dürfen, unabhängig von der Mindestabwesenheit, jeweils mit 12 Euro steuermindernd abgerechnet werden. Die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten sind ab 2014 erstmalig nur noch zeitlich begrenzt abzugsfähig. Nach Ablauf von vier Jahren gilt dann für Übernachtungen an derselben beruflichen Tätigkeitsstätte – analog zu den Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung - ein Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat.



Erleichterung bei der doppelten Haushaltsführung
Für die steuerliche Anerkennung der Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort ist es künftig nicht mehr nötig, die Vergleichskosten für eine 60 Quadratmeter--Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete heranzuziehen. Stattdessen dürfen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer steuermindernd angesetzt werden. Dieser Betrag umfasst dann allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung bzw. der Unterkunft zusammenhängen, wie Miete inklusive Betriebskosten, auch Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und eventuelle Aufwendungen für Sondernutzungen.

Neu: Zugriff auf vorausgefüllte Steuererklärung
Die Finanzverwaltung wird, laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Oktober 2013, den Steuerpflichtigen ab Anfang 2014 die Möglichkeit zur Steuerdateneinsicht eröffnen. Damit soll das Erstellen von Steuererklärungen erleichtert werden. Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Zum Abruf eigener Daten muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Auch kann er Dritte (z. B. seinen Steuerberater) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zugangsverfahrens ist der Datenabruf sowohl über Dienste der Steuerverwaltung (ElsterOnlinePortal oder ElsterFormular) als auch über die Dienste kommerzieller Softwareanbieter möglich.

Fazit
Dies sind nur einige Änderungen, mit denen der Steuerbürger sich vorausschauend beschäftigen sollte. Hinzu kommen weitere, beispielsweise bei der Eigenheimrente, dem so genannten Wohnriester, der künftig großzügiger genutzt werden kann und bei der Rürup-Rente, deren anerkennungsfähige Versicherungsbasis erweitert wurde. Die Materie ist kompliziert und in ihren steuerlichen Auswirkungen für den Laien nicht ohne weiteres durchschaubar. Deshalb empfiehlt es sich, den Rat eines Steuerprofis einzuholen. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Westerwaldwetter: Regen, Schnee und Sonne – am Wochenende ist alles dabei

Region. Das kommende Wochenende (20. und 21. April) hat von allem etwas. Nur die frühlingshaften Temperaturen wollen sich ...

Großeinsatz der Polizei Rheinland-Pfalz bei länderübergreifendem Sicherheitstag

Mainz/Region. Im Rahmen des Sicherheitstages wurden am vergangenen Mittwoch in Rheinland-Pfalz mehr als 2.500 Personen kontrolliert, ...

Reise durch die humoristische Welt von Loriot im b-05 Café im Stadtwald Montabaur-Horressen

Montabaur. Frühstücksei, Lottogewinn, Jodelschule: Wer kennt nicht, die Sketche des Meisters alltäglicher Geschichten, Victor ...

Stipendiaten-Konzert in der SKWWS in Montabaur von Schülern des Landesmusikgymnasiums

Montabaur. Wie in den vergangenen Jahren stellt die Sparkasse Westerwald-Sieg dem Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz in ...

Alles ist "Erneuerbar": Großer Andrang bei Joachim Fuhrländers Lesung im Stöffel-Park

Enspel. Der Unternehmer Joachim Fuhrländer ist seit Jahrzehnten ein Begriff im Westerwald. Er stammt aus Waigandshain und ...

Anerkennung und Ehrungen: Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur feiern Ehrenabend

Montabaur. Gemeinschaftliches und verantwortungsvolles Verhalten verdient Anerkennung und Respekt, so das Motto des Ehrenabends ...

Weitere Artikel


Kamera beherrschen lernen

Wer sich mit der Kamera vertraut machen und die Grundtechniken der Fotografie erlernen möchte, ist in diesem Kurs richtig. ...

„Equipe France“ überschreitet Grenzen auf zwei Rädern

Darin sind sich alle beteiligten Radsportler in beiden Ländern einig: Wie schon seit Jahrzehnten, geht es nicht um Heldentum ...

Angefahrene Rollstuhlfahrerin gestorben

Der Unfall war um 18.00 Uhr rund 300 Meter außerhalb der Ortschaft Selters passiert. Die 61jährige Rollstuhlfahrerin führte ...

Drei Volkshochschulen starten gemeinsame Initiative

Region. Die drei Volkshochschulen Hachenburg, Betzdorf und Altenkirchen starten mit Beginn des neuen Semesters die „Zertifizierungsoffensive ...

Münz Silvesterlauf mit neuem Teilnehmerrekord

Der Münz Silvesterlauf ist das größte Laufevent zum Jahresausklang im Westerwald. Jeder kann teilnehmen und sich für den ...

Stunde der Wintervögel naht

Region. Bald ist es wieder so weit: Vom 3. bis 6. Januar ruft der NABU alle Naturfreunde auf, die Vögel im Garten, auf dem ...

Werbung