Höchstenbach: Kater gerät in illegale Schlagfalle und stirbt - PETA setzt 1.000 Euro Belohnung aus
Ein grauenhafter Vorfall in Höchstenbach sorgt für tiefe Bestürzung. Ein Kater geriet dort in eine illegale Schlagfalle. Trotz schwerster Verletzungen schleppte er sich noch zu seiner Halterin. Nun hat sich die Tierrechtsorganisation PETA eingeschaltet.
Höchstenbach. Was als normaler Freigang begann, endete in einer tödlichen Falle. In der Ortsgemeinde geriet ein Kater in ein ausgelegtes Tellereisen. Das Tier musste unsägliche Schmerzen erleiden. Mit der schweren Metallvorrichtung am Bein kämpfte es sich mühsam den Weg nach Hause.
Seine verzweifelte Halterin konnte ihn gemeinsam mit einem Nachbarn zwar noch befreien. Doch jede Hilfe kam zu spät: Der Kater starb auf dem Weg zum Tierarzt an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
Öffentlich wurde der Fall durch einen Bericht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Hachenburg sowie durch eine Pressemitteilung von PETA. Um die Tat aufzuklären und den bislang unbekannten Verantwortlichen zu finden, setzt die Organisation eine Belohnung von 1.000 Euro aus. Hinweise, die zur rechtskräftigen Verurteilung der gesuchten Person führen, werden gesucht. Die betroffenen Tierhalter haben zudem Strafanzeige erstattet.
PETA verurteilt das Vorgehen scharf
Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, betont die Dringlichkeit der Ermittlungen. Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, müsse zügig gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Gerate ein Tier in ein solches Fanggerät, hänge es oft schwer verletzt fest und leide unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es entdeckt werde oder qualvoll sterbe. Dem Fallenaufsteller müsse zudem bewusst sein, dass solche Vorrichtungen auch für Menschen eine schwere Verletzungsgefahr darstellen. Da derartige Schlagfallen derzeit noch frei verkäuflich sind, fordert die Organisation von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland.
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Versteckte Fallen im Unterholz oder an Wegrändern sind eine akute Gefahr. Sie bedrohen nicht nur freilaufende Haustiere und Wildtiere. Sie gefährden im gleichen Maße auch Menschen.
Bereits seit 1995 sind Tellereisen EU-weit verboten. Der freie Verkauf von Fallen ist in Deutschland zwar weiterhin erlaubt, doch beim Einsatz dieser Schlagfallen ändert sich in Rheinland-Pfalz bald grundlegend etwas: Laut PETA wird die Anwendung von Totschlagfallen mit dem neuen Landesjagdgesetz ab dem 1. April 2027 untersagt.
Hinweise gesucht
Wer in Höchstenbach etwas Verdächtiges beobachtet hat, wird um Mithilfe gebeten. Hinweise nimmt die Polizei oder PETA entgegen. Auf Wunsch werden diese auch anonym behandelt:
- Telefon PETA: 0711-8605910
- E-Mail PETA: whistleblower@peta.de
Eines steht fest: Tierquälerei ist kein harmloses Vergehen, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Sie kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. (Red)
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