Werbung

Nachricht vom 05.11.2026    

Landgericht Koblenz: Vier Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Von Wolfgang Rabsch

Vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ist am Mittwoch (4. November) ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den im Westerwaldkreis lebenden Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski im Gespräch mit seinem Mandanten. (Gesicht des Angeklagten verpixelt, Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz. Vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Weinert ist am Mittwoch (4. November) ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes beendet worden.

Die Anklage
Nach der Zusammenfassung der Pressestelle des Landgerichts wurde dem in einem Ort im Westerwaldkreis wohnenden Angeklagten unter anderem vorgeworfen, im Westerwaldkreis an einem ihm anvertrauten Kind sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, die auch mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.

Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin verlas für die Staatsanwaltschaft Koblenz die Anklage. Sie wird hier nicht im Detail wiedergegeben, um die schutzwürdigen Interessen der Geschädigten sowie deren Privat- und Intimsphäre zu wahren. Im Anschluss erklärte die Vorsitzende Richterin, dass vor dem Verfahren keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten. Die Geschädigte trat als Nebenklägerin auf und wurde von der Koblenzer Opferanwältin Kathrin Kienle vertreten. Der Angeklagte erschien mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Nikolai Odebralski aus Essen, einem Anwalt für Sexualstrafrecht.

Teilgeständnis des Angeklagten
Zur Sache äußerte sich der Angeklagte und räumte einen Teil der Vorwürfe ein. Einzelheiten der im Prozess zur Sprache gekommenen Handlungen werden hier nicht wiedergegeben.

Zeugen und Gutachten
Vor der Vernehmung der Geschädigten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nach der Wiederzulassung der Öffentlichkeit sagte eine Zeugin aus, die Geschädigte habe ihr von den Übergriffen berichtet und ihr entsprechende Nachrichten auf ihrem Handy gezeigt. Eine weitere Zeugin berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und machte keine Aussage. Im weiteren Verlauf wurden weitere Zeugen vernommen. Anschließend erstattete eine forensische Rechtspsychologin ihr Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen der Geschädigten.

Nach den Ausführungen der Gutachterin war die Geschädigte zur Tatzeit noch ein Kind und hatte lange geschwiegen, um die heile Welt ihrer Familie nicht zu zerstören. Die audiovisuelle Anhörung bei der Kriminalpolizei habe keine Hinweise auf eine falsche Aussage oder einen Belastungseifer ergeben. Entscheidend sei die Aussage vor Gericht gewesen. Dort konnte die Geschädigte den Missbrauch nicht genau belegen und machte keine zuverlässigen Angaben. Eine Berührung im Intimbereich sei bestätigt, ein Eindringen in den Körper jedoch nicht. Darum seien Zweifel angebracht, dass es dazu gekommen sei.

Danach verlas die Vorsitzende den Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten. Er enthielt keine Eintragung. Zu den Plädoyers und zum letzten Wort des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Nach eingehender Beratung wurde das Urteil bei wieder zugelassener Öffentlichkeit verkündet.

Das Urteil
Im Namen des Volkes wurde der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen schuldig gesprochen, jeweils in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hinzu kommt eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt mit dem Kind. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.

Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte einen Vertrauensbruch begangen und die Zuneigung des Kindes ausgenutzt habe. Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer sein Teilgeständnis sowie die von ihm selbst eingeleiteten Schritte hin zu Therapie und psychiatrischer Behandlung. Allerdings sei er nach Plan vorgegangen und habe sich dem Kind mit sexueller Absicht genähert. Die Strafkammer konnte keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Geschädigte falsch ausgesagt habe, und schenkte ihren Aussagen Glauben.

Nach der Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder suchen Sie für sich selbst Hilfe und Unterstützung? Sprechen Sie darüber. Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch unter www.hilfe-portal-missbrauch.de finden Sie vertrauliche und professionelle Hilfe per Telefon, Online-Beratung oder im persönlichen Gespräch von Fachkräften, die auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert sind.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Gesundheitsversorgung regional denken: Initiative bringt Idee einer Modellregion Koblenz-Mittelrhein ins Gespräch

Im Austausch mit Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, ...

Verbraucherzentrale NRW klärt über Stromspar-Irrtümer auf

Wenn im Herbst die Tage kürzer werden und die dunkle Jahreszeit beginnt, steigt in vielen Haushalten ...

Tango Voleo begeistert knapp 100 Tanzfans in der "Zweiten Heimat" in Höhr-Grenzhausen

Knapp 100 Tango-Begeisterte kamen zur Veranstaltung Tango Voleo ins Jugend, Kultur- und Bürgerzentrum ...

Glitzer, Musik und jede Menge Partyspaß: Blue Silver Partyspiele Edition begeistert über 80 Kinder

Blaue und silberne Outfits, leuchtende Partyschilder und ein Dancefloor voller Energie: Bei der Kinderdisco ...

FeierAbend in der "Zweiten Heimat" in Höhr-Grenzhausen

Volle Tanzfläche, beste Musik und eine Auszeit vom Alltag: Beim dritten "FeierAbend" im Jugend-, Kultur- ...

Erfolgreiche Schwerpunktkontrolle im ÖPNV: Polizei zieht Bilanz

Ein Jahr nach Einführung des Verbots von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr führte das Polizeipräsidium ...

Weitere Artikel


Verbraucherzentrale NRW klärt über Stromspar-Irrtümer auf

Wenn im Herbst die Tage kürzer werden und die dunkle Jahreszeit beginnt, steigt in vielen Haushalten ...

Outlet Montabaur plant bis zu 120 Geschäfte und mehr als 600 neue Jobs

Das Outlet Montabaur soll deutlich wachsen: Geplant sind mehr Verkaufsfläche, zusätzliche Geschäfte und ...

Gesundheitsversorgung regional denken: Initiative bringt Idee einer Modellregion Koblenz-Mittelrhein ins Gespräch

Im Austausch mit Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, ...

Tango Voleo begeistert knapp 100 Tanzfans in der "Zweiten Heimat" in Höhr-Grenzhausen

Knapp 100 Tango-Begeisterte kamen zur Veranstaltung Tango Voleo ins Jugend, Kultur- und Bürgerzentrum ...

Glitzer, Musik und jede Menge Partyspaß: Blue Silver Partyspiele Edition begeistert über 80 Kinder

Blaue und silberne Outfits, leuchtende Partyschilder und ein Dancefloor voller Energie: Bei der Kinderdisco ...

Weihnachtsparadies Waldbreitbach: Ein Dorf im Lichterglanz

In Waldbreitbach im Westerwald wird die Weihnachtszeit zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Der Ort im ...

Werbung