Eltern von Ahrtal-Flutopfer ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Johanna Orth starb mit 22 Jahren in der Ahrtalflut. Ihre Eltern werfen den Ermittlern vor, wichtige Spuren nicht verfolgt zu haben - nun wenden sie sich an das Bundesverfassungsgericht.
Koblenz/Karlsruhe. Die Eltern einer bei der Ahrtalflutkatastrophe 2021 gestorbenen jungen Frau haben nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollen damit eine strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe erreichen. Das teilte ihr Anwalt Christian Hecken mit.
Die Beschwerde richtet sich gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hat zur Ahrtalflut keinen Strafprozess wegen Mängeln beim Katastrophenschutz gegeben - das Ermittlungsverfahren unter anderem gegen den damals dafür zuständigen Landrat Jürgen Pföhler im Kreis Ahrweiler war eingestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde auf Anfrage unmittelbar nach Einreichung zunächst nicht.
Die 22-jährige Johanna Orth war in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 in Bad Neuenahr-Ahrweiler ums Leben gekommen. Ihre Eltern Ralph und Inka Orth vertreten nach Angaben ihres Anwalts auch die Interessen von 135 Toten und 777 Verletzten. Sie sehen sich in ihren Grundrechten auf rechtliches Gehör, effektiven Rechtsschutz und effektive Strafverfolgung verletzt. Nach ihrer Auffassung wurden wichtige Ermittlungsansätze nicht ausgeschöpft und wesentliche Beweise nicht erhoben.
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Kritik der Eltern
Die Eltern kritisieren unter anderem, dass das Handy ihrer Tochter Johanna nicht ausgewertet und "falsch warnende" Feuerwehrleute nicht als Zeugen vernommen worden seien. Zudem stellen sie die Unabhängigkeit eines im Ermittlungsverfahren eingesetzten Gutachters infrage. Vor allem die Frage der Vorhersehbarkeit der Gefahrenlage sowie die Verantwortlichkeit der damaligen Entscheidungsträger seien bislang nicht ausreichend untersucht worden. Diese Vorwürfe sind Teil der Begründung ihrer Verfassungsbeschwerde.
Aus Sicht des Ehepaares wäre der Tod ihrer Tochter durch rechtzeitige Warnungen, Evakuierungsmaßnahmen und eine funktionierende Katastrophenschutzorganisation vermeidbar gewesen.
Gericht in Koblenz lehnte Antrag ab
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Mai einen Antrag der Eltern auf eine gerichtliche Überprüfung der Einstellung der Ermittlungen als unzulässig verworfen. Ziel der Eltern war es, doch noch eine Anklage gegen Pföhler und den damaligen technischen Einsatzleiter des Landkreises wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Ermittlungen im April 2024 eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies eine Beschwerde dagegen im Oktober 2025 zurück.
Das Oberlandesgericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass die 4.208 Seiten umfassende Antragsschrift nicht die erforderliche eigenständige und zusammenhängende Darstellung des Sachverhalts enthalten habe. Gegen den Beschluss konnten keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Verfassungsbeschwerde blieb der letztmögliche Schritt. (dpa/bearbeitet durch Red)
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