Pflegereform 2027: Sorge auch in der Region - was wird aus der Hilfe im Haushalt?
Von Regina Morkramer
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz könnte für viele hilfsbedürftige Menschen ab Januar 2027 weitreichende Folgen haben - und vielen ist die Problematik noch unbekannt. Betroffen ist auch die Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich.
Altenkirchen. Die Wohnung reinigen, Wäsche waschen, einkaufen oder andere alltägliche Arbeiten erledigen: Im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen wird all das nicht selten zur Herausforderung. Gerade dann kann eine zuverlässige Haushaltshilfe unverzichtbar werden. Ein solche Hilfe bietet beispielsweise die Kirchliche Sozialstation Altenkirchen an; sie unterstützt derzeit 220 Klientinnen und Klienten im hauswirtschaftlichen Bereich. Die Leistung wird über den monatlichen Entlastungsbeitrag von 131 Euro ermöglicht. Doch mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz könnten sich die Bedingungen für diese Unterstützung ab dem 1. Januar 2027 weitgehend verändern.
Die Reform soll die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren und Leistungen neu ordnen. Was auf Bundesebene als Vereinfachung und Neustrukturierung geplant ist, könnte vor Ort allerdings erhebliche Auswirkungen haben. "Wir sind uns alle einig, dass eine Reform her muss", betonen Kerstin Enders-Becker, Geschäftsführerin der Kirchlichen Sozialstation Altenkirchen, und Pflegedienstleitung Anja Lanio. "Aber hier wurde zu kurz gedacht. Sowohl für unsere Mitarbeiterinnen als auch für unsere Klienten hat das gravierende Konsequenzen. Und so geht es ja nicht nur uns, sondern vielen weiteren Pflegediensten. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir auch, dass viele Betroffene noch gar nicht wissen, was da auf sie zukommen könnte."
Sozialraumbudget statt Entlastungsbeitrag
Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 sieht die Reform auf den ersten Blick eine Erhöhung vor. An die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags von 131 Euro soll ein sogenanntes Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro treten. Mehr Geld also, das klingt erst einmal positiv. Allerdings kann man das Sozialraumbudget im Gegensatz zum Entlastungsbeitrag nicht mehr ansparen und vor allem sollen die Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Das neue Budget ist ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Die bisherige Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste einzusetzen, soll entfallen.
Dazu gehört auch die Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. "Wir bieten beides an, Pflegeleistungen und Hauswirtschaft", erklärt Kerstin Enders-Becker von der Kirchlichen Sozialstation Altenkirchen. "Das sind bei uns zwei getrennte Bereiche. Im Zuge des Pflegeneuordnungsgesetzes werden wir die Leistungen im Hauswirtschaftsbereich nicht mehr anbieten dürfen, da wir als ambulanter Pflegedienst das Sozialbudget nicht bedienen dürfen. Das bedeutet für uns zweierlei: Zum einen besteht die Gefahr, dass unsere Klienten in diesem Bereich gar nicht mehr versorgt werden, weil es sonst niemand übernimmt. Zum anderen müssten wir 28 Mitarbeiterinnen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich entlassen. Daran hängen Existenzen!"
Ambulante Pflegedienste vom Sozialraumbudget ausgeschlossen
Das neue Sozialraumbudget soll ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können - und die Politik baut auf das Ehrenamt. Einzelpersonen sollen unter bestimmten Voraussetzungen als Helfer anerkannt werden und entsprechende Leistungen erbringen können. Im Fokus stehen nun auch die Nachbarschaftshilfe-Netzwerke, die die Arbeit, die bisher von ambulanten Pflegediensten geleistet wurde, übernehmen sollen. Der Verein "Wäller Helfen e.V. Nachbarschaftshilfe Netzwerk" beispielsweise sieht das kritisch und fragt in diesem Zusammenhang: "Wer soll diese Unterstützung ab Januar denn übernehmen? Welche Nachbarschaftshilfen haben ausreichend Kapazitäten? Woher sollen zusätzliche Ehrenamtliche kommen? Wie sollen innerhalb von zweieinhalb Monaten verlässliche Strukturen entstehen? Und wer hilft künftig den Menschen mit Pflegegrad 1? Drohen ab Januar Versorgungslücken? Diese Fragen beschäftigen uns bei ‚Wäller Helfen‘. Nachbarschaftshilfe braucht Menschen, Koordination, Qualifizierung und eine verlässliche Finanzierung."
Auch Kerstin Enders-Becker und Anja Lanio halten es für unrealistisch, dass die Nachbarschaftshilfen die Leistungen der ambulanten Pflegedienste kompensieren können. "Wir haben hier gewachsene Strukturen. Unsere Mitarbeiter wissen, welche Aufgaben sie übernehmen und ehrlich gesagt sind die nicht immer schön. Die Arbeit mit älteren Menschen kann auch herausfordernd sein, vieles geht eben doch über Staubwischen und Einkaufen hinaus. Für die Mitarbeiterinnen eines ambulanten Pflegedienstes gehört das dazu - ob Nachbarschaftshelfer das für eine geringere Bezahlung übernehmen, wage ich zu bezweifeln", so Kerstin Enders-Becker.
Alte Menschen nicht mehr ausreichend versorgt?
"Für uns ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum wir und andere ambulante Pflegedienste vom Sozialbudget ausgeschlossen werden", ergänzt Anja Lanio. "Wir sehen ganz klar die Gefahr, dass viele unserer Klienten, die auf Hilfe angewiesen sind, in Zukunft keine entsprechende Unterstützung mehr finden und nicht mehr ausreichend versorgt werden."
Das könnte dazu führen, dass Pflegebedürftige früher auf stationäre Einrichtungen angewiesen sind oder ihre Angehörigen zusätzlich belastet werden. Beides widerspricht dem Ziel, eine möglichst lange selbstbestimmte Versorgung im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Dabei ist das Prinzip des Grundsatzes "ambulant vor stationär" sogar in verschiedenen deutschen Sozialgesetzbüchern verankert.
Anspruch für Menschen mit Pflegegrad 1 entfällt
Einschneidend ist die geplante Abschaffung des bisherigen Entlastungsbetrags auch für Menschen mit Pflegegrad 1. Bislang erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade monatlich bis zu 131 Euro, die sie unter anderem für anerkannte hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungsleistungen verwenden können. Nach dem Gesetzentwurf soll dieser Anspruch für Menschen mit Pflegegrad 1 ab Januar 2027 vollständig entfallen.
Ohne den bisherigen Zuschuss müssten Betroffene die entsprechenden Leistungen künftig gegebenenfalls vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Besonders problematisch: Nach dem derzeitigen Entwurf ist für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 kein Bestandsschutz vorgesehen. Auch Menschen, die seit Jahren entsprechende Hilfen erhalten, könnten ihren Anspruch verlieren.
Noch ist nichts entschieden
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Änderungen an den geplanten Regelungen sind deshalb weiterhin möglich. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Ansprüche fort.
Kerstin Enders-Becker und ihre Kolleginnen wollen nicht stillschweigend abwarten, bis eine Entscheidung zum Nachteil ihrer Klienten und Mitarbeiterinnen getroffen wird. Sie haben sich in der SWR-Sendung "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" (ab Minute 13:45) zur Problematik geäußert, sich an den Bundestag sowie an heimische Politiker gewandt und wollen weiterhin darauf aufmerksam machen, welche konkreten Folgen die Reform für die Menschen vor Ort haben kann. "Unser Ziel ist, die Versorgung der Menschen aufrecht zu erhalten und unsere Mitarbeiterinnen weiter beschäftigen zu können", so Kerstin Enders-Becker. "Wir wollen einfach unsere Arbeit weiter machen, ohne dass es zu Nachteilen für die Betroffen kommt. Es geht hierbei nicht allein um die Zukunft einzelner Pflegedienste oder Arbeitsplätze. Es geht um die Frage, wie wir auch künftig eine verlässliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherstellen können."
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