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Wirtschaft | Selters | Anzeige


Pressemitteilung vom 27.10.2026    

Selters sucht Investor für Rheinstraße 35: Konzept schlägt Höchstgebot

ANZEIGE | Die Stadt Selters sucht einen Investor für das Grundstück in der Rheinstraße 35 zwischen dem Marktplatz und der Saynbachaue. Die 704 Quadratmeter große Fläche wird zum Festpreis von 150.000 Euro über ein Konzeptvergabeverfahren vergeben. Bewerbungen sind bis zum 11. Januar 2027 möglich.

Symbolfoto (KI generiert)

Selters. Es ist eine der sichtbarsten Lücken im Stadtkern: Das Anwesen Rheinstraße 35 liegt zwischen dem Marktplatz im Süden und der Saynbachaue im Norden, direkt an einer städtebaulich markanten Ecksituation. Die Stadt Selters will das bestehende Gebäude durch einen Neubau ersetzen lassen und sucht dafür einen Investor oder Bauherrn. Vergeben wird das 704 Quadratmeter große Grundstück nicht an den Meistbietenden, sondern im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens: Den Zuschlag erhält, wer die überzeugendste Planung vorlegt. Nach Angaben der Stadt ist es der erste Bauabschnitt des Wohn- und Geschäftsquartiers “Saynbachaue“.

Festpreis statt Bieterwettbewerb
Der Kaufpreis steht fest und beträgt 150.000 Euro. Der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Rheinstraße und ihrer Gehwegflächen ist darin enthalten, ebenso der Kanalanschlussbeitrag. Das Grundstück wird im bebauten Zustand verkauft; der Abriss ist dem Käufer somit zu Lasten. Weil es im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet “Stadtkern II“ und im Förderprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ liegt, kann sich die Stadt im Rahmen eines Ordnungsmaßnahmenvertrags mit bis zu 66 Prozent an den Abrisskosten beteiligen.

Läden und Praxen unten, Wohnen darüber
Die von der Stadt gewünschte Nutzung ist in der Ausschreibung beschrieben: Im Erdgeschoss sind gewerbliche Nutzungen vorgesehen, also Dienstleistungen oder Einzelhandel, die den Stadtkern und den Straßenraum beleben. In den Obergeschossen sind Büros, ärztliche oder therapeutische Praxen sowie Wohnungen denkbar. Stellplätze sollen auf dem Grundstück untergebracht werden, räumlich konzentriert und mit geringem Versiegelungsgrad. Die Stadt legt besonderen Wert auf Begrünung, begrünte Carports und wasserdurchlässige Beläge.

Der Neubau muss sich an der Umgebung messen lassen. Die Bebauung entlang der Rheinstraße ist drei- bis viergeschossig und geschlossen; Raumkanten, Traufhöhen und Gebäuderhythmus sollen aufgegriffen werden. Der zur Bahnhofstraße hin orientierte rückwärtige Bereich ist bislang ungeordnet; hier will die Stadt ausdrücklich den Eindruck einer “Rückansicht“ vermeiden. Der nach Norden führende Seitenarm der Rheinstraße soll sich zu einem belebten, zum Saynbach führenden Bereich entwickeln, ähnlich einer Fußgängerzone.




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Zwei Kriterien entscheiden
Bewertet werden die eingereichten Konzepte nach zwei Oberkriterien: Architektonische und städtebauliche Qualität (60 Prozent) und Image und Innovation (40 Prozent). Dahinter stehen Unterkriterien zur Einhaltung des Bebauungsplans, von Dachformen, Materialität und Fassadenfarbe bis hin zu Nachhaltigkeitsfragen wie Regenwassernutzung, Recyclingfähigkeit der Baustoffe sowie Ladeeinrichtungen für Autos und Fahrräder. Auch Barrierefreiheit, Fahrradabstellplätze und unterschiedliche Wohnformen fließen in die Bewertung ein.

Die Termine
Für Rückfragen bietet die Stadt am Montag, 2. November, ein Kolloquium an. Die Konzeptbewerbungen müssen bis Montag, 11. Januar 2027, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, im Fachbereich 2 eingegangen sein. Einzureichen sind sie anonymisiert, in einem verschlossenen Umschlag und ohne Hinweis auf den Verfasser. Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl ist für Montag, den 1. Februar 2027, vorgesehen.

Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Wer den Zuschlag erhält, geht Verpflichtungen ein: Innerhalb von drei Jahren nach der Besitzübergabe muss das Gebäude schlüssel- und bezugsfertig sein. Die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz werden unterschritten. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent der Gesamtkosten vorgesehen. Zur Absicherung wird ein Wiederkaufsrecht über zehn Jahre ab Fertigstellung im Grundbuch eingetragen. Maklertätigkeiten sind laut Angaben der Stadt nicht erwünscht.

Die vollständige Ausschreibung mit Lageplänen, Beurteilungskriterien und allen einzureichenden Unterlagen steht auf der Homepage der Stadt Selters als PDF-Datei bereit: www.stadt-selters.de/download/260921_Ausschreibungstext.pdf (prm)


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