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Nachricht vom 21.10.2026    

Mutmaßlich falsche Pflegeabrechnungen im Wohnhaus Meinborn - 76-Jähriger vor Gericht

Am Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen den Geschäftsführer einer Pflegefirma begonnen. Dem 76-Jährigen werden falsche Abrechnungen und ein dadurch entstandener Schaden von mehr als einer Million Euro vorgeworfen.

(Archivfoto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz/Meinborn. Der Angeklagte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit 2015 alleiniger Geschäftsführer einer Pflegefirma (der SWR berichtete). Das Unternehmen betrieb in Meinborn ein Wohnhaus für pflegebedürftige Menschen und übernahm auch deren Versorgung.

Die Krankenkassen trugen die Pflegekosten demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jede Fachkraft durfte je nach Vorgabe lediglich einen oder zwei Patienten betreuen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden diese Bedingungen jedoch in zahlreichen Fällen nicht eingehalten. Teilweise sollen anstelle der vorgeschriebenen Pflegefachkräfte lediglich Pflegehilfskräfte eingesetzt worden sein.

Schaden von mehr als einer Million Euro
Durch die unzutreffend abgerechneten Pflegeleistungen soll zwischen 2017 und 2019 ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Geld als alleiniger Geschäftsführer für sich verwendet zu haben.



Zum Auftakt des Prozesses bestritt der 76-Jährige die Vorwürfe. Zwar sei er Geschäftsführer des Unternehmens gewesen, mit der Personalplanung habe er jedoch nichts zu tun gehabt. Dafür sei der Betriebsleiter des Wohnhauses in Meinborn verantwortlich gewesen. Von den falsch abgerechneten Leistungen habe er nichts gewusst.

Nach Angaben des Angeklagten gründete er die Firma gemeinsam mit dem späteren Betriebsleiter. Dieser habe zunächst als Geschäftsführer fungiert, bevor der Angeklagte die Geschäftsführung 2015 allein übernommen habe. Seine eigene Rolle habe vor allem darin bestanden, das Unternehmen zu finanzieren sowie sich um die Immobilie und deren Einrichtung zu kümmern. Dienstpläne und Verträge mit Beschäftigten und Krankenkassen seien vom Betriebsleiter organisiert worden.

Betriebsleiter fehlt krankheitsbedingt
Der vorgeladene Betriebsleiter erschien am ersten Verhandlungstag wegen Krankheit nicht und konnte sich daher nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Prozess soll am Dienstag, 3. November 2026, fortgesetzt werden. (SWR/Red)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel   Gesundheitsversorgung  
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