Pressemitteilung vom 10.10.2026 
Verbandsgemeinderat Wirges präsentiert Wärmeplanung
Der Verbandsgemeinderat Wirges traf sich zu einer entscheidenden Sitzung. Neben der Verabschiedung des Nachtragshaushalts wurde auch der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.
Wirges. Zur Herbst-Sitzung versammelten sich die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, um über die erste Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wirges für das Jahr 2026 zu entscheiden. Bürgermeisterin Alexandra Marzi erläuterte die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglich geplanten Haushalt. Der Jahresüberschuss stieg von 45.647 Euro auf 66.236 Euro an, während im Gesamtfinanzhaushalt ein Finanzmittelfehlbetrag von 4.817.204 Euro festgestellt wurde. Dieser Fehlbetrag war hauptsächlich auf verschobene Landeszuweisungen und erhöhte Ausgaben zurückzuführen, etwa durch den schnellen Baufortschritt bei der Mensaerweiterung der Grundschule Wirges und höhere Kosten für eine Trafostation in Siershahn.
Um den Fehlbetrag auszugleichen, muss die Verbandsgemeinde zusätzliche Fremdmittel in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro aufnehmen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde einstimmig vom Rat verabschiedet.
Wärmenetze, Wasserstoff und hybride Lösungen
Im Anschluss stellten Bjarne Heidelberg vom EMCEL Ingenieurbüro und Klimaschutzmanagerin Anica Breiden den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung vor. Laut Gesetz ist die Verbandsgemeinde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Bereits im Oktober 2023 wurde die Konzepterstellung beschlossen, um konkrete Maßnahmen für die Wärmewende abzuleiten. Der Bericht identifiziert Fokusgebiete für mögliche Wärmenetze, wie den Stadtkern Wirges und den Ortskern Dernbach. Die Ortskerne Mogendorf, Siershahn und Staudt werden als Prüfgebiete für Wärmenetze und die Industriegebiete in Wirges, Siershahn und Mogendorf als Prüfgebiete für Wasserstoff ausgewiesen. Die übrigen Gebiete mit geringer Wärmedichte sollen vor allem mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder hybriden Lösungen versorgt werden und sind als Einzelversorgungsgebiet ausgewiesen.
Diese Planungen dienen als Orientierung und sind nicht verpflichtend. Zur Unterstützung bietet die Verbandsgemeinde Informationsveranstaltungen und Förderprogramme an. (PM/Red)
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