Werbung

Pressemitteilung vom 18.09.2026    

Entscheidung über Windpark "Drei Eichen": Klarstellung aus Leuterod

In der Diskussion um den geplanten Windpark "Drei Eichen" in Leuterod herrschte Verwirrung darüber, wer die endgültige Entscheidung getroffen hat. Der Ortsgemeinderat von Leuterod möchte nun die Abläufe und seine Rolle klarstellen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Leuterod. Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark "Drei Eichen" ist in Leuterod gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst und beide Rechtsauffassungen kannte. In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.

Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde. Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden werden könnte.

Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgern aus der Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen. Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgern gewählt und entscheidet in eigener Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.

Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.

Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März 2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt zum 01.01.2027

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mitarbeiter Versuchswesen & Agrartechnik (m/w/d)

EUROGREEN GmbH
57520 Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Gruppenleitung Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

⇒ Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.

Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche Zweifel sind nicht entstanden.

Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft. Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet. Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor, ist die Rechtsfolge zwingend.

Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (PM/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Politik & Wahlen   Windkraft  
Lokales: Wirges & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


"Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen": Kinder- und jugendgerechtes Seminar an der Universität Koblenz

Die Kinder- und Jugendliteraturtage der Stadt Koblenz sind zu Gast an der Universität Koblenz. Im Seminar ...

Verbandsgemeinde Bad Marienberg investiert mehr als 240.000 Euro in Waldbrandausstattung

Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg baut die Ausstattung ihrer 14 Freiwilligen Feuerwehren für Wald- ...

Rainer Kaul nach 31 Jahren an der Spitze des DRK Rheinland-Pfalz verabschiedet

Bei der 21. DRK-Landesversammlung in Simmern ist der frühere Neuwieder Landrat Rainer Kaul aus der Führung ...

Standing Ovations für "The Greatest Showduo" in Ransbach-Baumbach

Marion Wilmer und Nigel Casey haben am 31. Oktober 2026 in der Stadthalle Ransbach-Baumbach für einen ...

113. Wäller Vollmondnacht am Freitag, 20. November 2026 im Wildpark Hotel Bad Marienberg

Passend zur beginnenden Vorweihnachtszeit wird die bekannte Geschichte des flämischen Dichters Felix ...

Adventsspektakel für Vierbeiner: Heimtiernahrung Marx lädt am 28. November ein

ANZEIGE | Heimtiernahrung Marx veranstaltet am Samstag, 28. November, von 9 bis 15 Uhr das erste Adventsspektakel ...

Weitere Artikel


Regionale Stärken bündeln: Initiative Region Koblenz-Mittelrhein setzt auf Vernetzung und Dialog

Was macht eine Region zukunftsfähig? Welche Chancen und Potenziale liegen in ihren Städten und im ländlichen ...

Rheinland-Pfalz: Spitzenreiter bei Waldfläche pro Kopf

Rheinland-Pfalz beeindruckt mit seiner waldreichen Landschaft und ist nun offiziell als das Bundesland ...

Anstieg der E-Scooter-Unfälle in Rheinland-Pfalz: Mehr Verletzte als je zuvor

Die Nutzung von E-Scootern nimmt auf rheinland-pfälzischen Straßen stetig zu. Doch mit ihrer wachsenden ...

E-Scooter im Fokus der Verkehrssicherheit: Polizei Rheinland-Pfalz intensiviert Kontrollen

Die Polizei Rheinland-Pfalz beteiligt sich an den europaweiten "Safety Days" des Netzwerks ROADPOL, um ...

War der Angeklagte schuldunfähig? Verhandlung wegen Totschlags beim Landgericht Koblenz

Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der ...

Harald Orthey übernimmt zusätzliche Aufgabe im Ausschuss für Sport und Ehrenamt

Harald Orthey, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Rheinland-Pfalz, erweitert seine parlamentarische Tätigkeit. ...

Werbung