Typische Steuerfallen beim Auslandsgeschäft vermeiden: So klappt die Buchhaltung & Verwaltung in Dubai
ANZEIGE | Die wirtschaftliche Stimmung im Westerwaldkreis ist derzeit angespannt. Der Konjunkturklimaindex der IHK Koblenz fiel im Frühsommer 2026 auf 78 Punkte. Nur 19 Prozent der befragten Unternehmen bewerteten ihre Lage als gut, 53 Prozent als befriedigend. Gleichzeitig bleibt das Ausland für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz wichtig. Im Jahr 2025 wurden Waren im Wert von 57,2 Milliarden Euro exportiert, 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2026 kamen bereits Ausfuhren von knapp 30 Milliarden Euro zusammen. Gegenüber dem gleichen Zeitraum 2025 entsprach das einem Plus von 0,6 Prozent.
Vor allem Dubai wird teilweise noch immer mit einem steuerfreien Unternehmensstandort verbunden. So pauschal stimmt das aber nicht mehr. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine bundesweite Körperschaftsteuer eingeführt. Sie gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Für den Teil des steuerpflichtigen Einkommens bis einschließlich 375.000 Dirham gilt grundsätzlich ein Satz von null Prozent. Der darüberliegende Teil wird regulär mit neun Prozent besteuert.
Für sogenannte Qualifying Free Zone Persons, kurz QFZPs, gelten besondere Regeln. Dabei handelt es sich um Unternehmen in Freizonen, die bestimmte Voraussetzungen des emiratischen Steuerrechts erfüllen. Qualifizierende Einkünfte können mit null Prozent besteuert werden, während andere steuerpflichtige Einkünfte grundsätzlich mit neun Prozent besteuert werden. Eine Firmengründung in einer Freezone bedeutet deshalb nicht automatisch, dass überhaupt keine Körperschaftsteuer anfällt.
Mit dem Schritt ins Ausland kommen zusätzliche Pflichten hinzu
Rechnungen und Geschäftsvorgänge müssen erfasst werden. Du musst Fristen einhalten und Unterlagen aufbewahren. Falls dein Unternehmen in Deutschland parallel weiterläuft, sollten außerdem Zahlungen und Leistungen zwischen beiden Gesellschaften sauber dokumentiert werden.
Welches Unternehmen welche Leistungen erbracht hat und welche Einnahmen oder Kosten verbucht worden sind, lässt sich so am Ende sehr viel besser nachvollziehen. Pflichten rund um Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und die fristgerechte Abgabe entsprechender Meldungen unterscheiden sich von Unternehmensmodell zu Unternehmensmodell. Spezialisierte Anbieter unterstützen bei allem, was du über Buchhaltung in Dubai wissen musst, von der laufenden Finanzbuchhaltung über steuerliche Registrierungen bis hin zur korrekten Dokumentation der Geschäftsvorgänge.
375.000 Dirham bedeuten bei beiden Steuern etwas anderes
Bei der Mehrwertsteuer taucht die Grenze von 375.000 Dirham ebenfalls auf. Sie hat dort aber eine andere Funktion als bei der Körperschaftsteuer. Während es oben um das steuerpflichtige Einkommen geht, zählen bei der VAT steuerpflichtige Umsätze und Importe.
Für in den Emiraten ansässige Unternehmen wird die VAT-Registrierung grundsätzlich verpflichtend, wenn diese innerhalb der vergangenen zwölf Monate 375.000 Dirham überschritten haben oder dies innerhalb der kommenden 30 Tage erwartet wird. Eine freiwillige Registrierung ist bereits ab 187.500 Dirham möglich.
Die gleiche Zahl kann deshalb leicht in die Irre führen. Ein Unternehmen kann bei der Mehrwertsteuer bereits registrierungspflichtig sein, obwohl sich bei der Körperschaftsteuer aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens eine ganz andere Situation ergibt. Beide Pflichten müssen deshalb getrennt geprüft werden.
Buchhaltung und Fristen laufen dauerhaft mit
Mit der steuerlichen Registrierung ist die Arbeit nicht erledigt. Rechnungen, Einnahmen, Ausgaben und weitere Geschäftsvorgänge müssen laufend so erfasst werden, dass sich spätere Steuererklärungen daraus nachvollziehen lassen. Wer erst kurz vor einer Abgabefrist beginnt, Unterlagen zusammenzusuchen, macht sich die Sache unnötig schwer.
Besteht parallel eine Gesellschaft in Deutschland, kommt eine weitere Ebene hinzu. Leistungen, Rechnungen und Zahlungen zwischen beiden Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt beispielsweise dann, wenn die deutsche Gesellschaft Leistungen für das Unternehmen in Dubai übernimmt oder umgekehrt.
Für die Körperschaftsteuer verlangt die Federal Tax Authority entsprechende Aufzeichnungen zu den Geschäftsvorgängen. Dazu können je nach Unternehmen Informationen über Transaktionen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und weitere Buchungsunterlagen gehören. Relevante Aufzeichnungen sind grundsätzlich sieben Jahre nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums aufzubewahren.
Eine saubere Buchhaltung erfüllt damit nicht nur eine formale Pflicht. Sie sorgt auch dafür, dass sich jederzeit nachvollziehen lässt, welche Einnahmen und Kosten zu welchem Unternehmen gehören und welche steuerlichen Meldungen daraus entstehen.
Die deutsche Seite darf nicht vergessen werden
Eine Gesellschaft in Dubai bedeutet nicht automatisch, dass Deutschland steuerlich keine Rolle mehr spielt. Wichtig kann etwa sein, wo die tatsächliche Geschäftsleitung sitzt und wie Leistungen zwischen einer deutschen und einer emiratischen Gesellschaft abgerechnet werden.
Hinzu kommt: Das frühere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten für Steuern vom Einkommen ist Ende 2021 ausgelaufen. Für Unternehmen aus dem Westerwald, die in beiden Ländern tätig sind, wird eine saubere Zuordnung von Geschäftsvorgängen damit umso wichtiger.
Eine Dubai-Adresse allein reicht nicht
Eine Gesellschaft in Dubai kann zu einem internationalen Geschäftsmodell passen. Voraussetzung ist aber, dass das Geschäft vor Ort tatsächlich funktioniert.
Kunden, Kosten und erwartete Umsätze sollten deshalb vor Rechtsform und Firmenadresse stehen. Sobald zwei Länder und verschiedene Steuersysteme zusammenkommen, müssen außerdem Buchhaltung, Fristen und Zuständigkeiten von Anfang an sauber organisiert sein.
So bleibt auch bei wachsendem Auslandsgeschäft die nötige Übersicht erhalten.
Für Unternehmen aus dem Westerwald lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick auf die gesamte Struktur. Nicht jede Gründung in Dubai muss kompliziert sein, aber sie sollte von Anfang an zu den tatsächlichen Geschäftsabläufen passen. Je klarer Zuständigkeiten, Zahlungswege und steuerliche Pflichten geregelt sind, desto geringer ist später der organisatorische Aufwand. (prm)




















