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Nachricht vom 01.07.2026    

Ahrtal-Flut: Antragsschluss für Wiederaufbauhilfe - Wer profitierte?

Die Flut im Ahrtal liegt fast fünf Jahre zurück, und die Frist für Erstanträge auf finanzielle Unterstützung aus dem nationalen Wiederaufbaufonds ist abgelaufen. Der Fokus liegt nun darauf, wie viele Menschen und Unternehmen die Möglichkeit genutzt haben und um welche Summen es insgesamt geht.

Wohnungsbau in Rheinland-Pfalz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Mainz. Knapp fünf Jahre nach der verheerenden Ahrtal-Flut endete am 30. Juni die Frist für Erstanträge auf Wiederaufbauhilfen bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz. Insgesamt gingen bis zum Stichtag rund 18.140 vollständige Anträge ein, darunter etwa 12.520 für Hausrat, 4.570 für private Gebäudeschäden und 1.060 aus dem Unternehmensbereich.

Bislang wurden rund 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Der größte Anteil entfällt mit rund 698 Millionen Euro auf 819 Anträge für Unternehmen. Für private Gebäudeschäden wurden rund 682 Millionen Euro aus 4.045 Anträgen genehmigt. Im Bereich Hausrat erhielten 12.006 Anträge eine Bewilligung über insgesamt 146 Millionen Euro. Insgesamt lehnte die ISB 713 Anträge ab, davon 477 im Bereich Hausrat, 163 bei Gebäuden und 73 für Unternehmen.

Antragsberechtigt waren verschiedene Personengruppen und Unternehmen, deren Schäden nicht durch Versicherungen gedeckt waren. Dies umfasste unter anderem Eigentümer von Hausrat oder Gebäuden sowie Organisationen wie Vereine oder Stiftungen. Auch Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft konnten Anträge stellen, wobei der Fokus auf der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit lag.

Gemäß der ISB werden bei Unternehmen entweder Reparaturkosten übernommen oder der Wert zerstörter Gegenstände ersetzt, ohne dass eine Modernisierung erfolgt. Im privaten Bereich gilt das «Prinzip der Gleichartigkeit», wonach wiederhergestellte oder neu gebaute Objekte hinsichtlich Fläche und Ausstattung dem Stand vor der Flut entsprechen müssen.



Anträge wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt, etwa wegen unvollständiger Unterlagen oder unzureichendem Schadensnachweis. Die Auszahlung der Mittel kann je nach Komplexität der Anträge unterschiedlich lange dauern.

Aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern stehen rund 15 Milliarden Euro bereit, wovon etwa 14 Milliarden für das Ahrtal vorgesehen sind. Die ISB verwaltet einen kleineren Teil dieser Mittel. Ursprünglich sollte die Antragsfrist am 30. Juni 2023 enden, wurde jedoch aufgrund von Engpässen bei Gutachtern, Baumaterialien und Handwerkern bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Auch nach der Frist können weiterhin Mittelabrufe, Mehrkostenanträge und Verwendungsnachweise eingereicht werden. Bei Anträgen für private Gebäude erfolgt zunächst eine Qualitätssicherung durch Sachverständige, bevor der Bewilligungsbescheid erteilt wird. Danach können die Fördermittel abgerufen werden. (dpa/bearbeitet durch Red)


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