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Nachricht vom 29.04.2026    

Wippetal unter Druck: Schutz gefordert – Ausbau vorangetrieben?

Noch bis zum 6. Mai können Einwendungen zur Windkraftplanung im Wippetal eingereicht werden. Frühere Berichte zeigen: Das Gebiet gilt als besonders schützenswert. Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle Entwicklungen im Kreis, wie umstritten das Thema ist und dass der Umgang mit Natur- und Artenschutz für viele Menschen in der Region nur schwer nachvollziehbar erscheint. Eine Einordnung.

Foto: Ein Blick ins Wippetal – Heimat für Arten wie den Rotmilan. (Foto: KathaBe und Daniela Janke)

Wissen/Katzwinkel/Birken-Honigsessen/Kirchen/Region. Noch bis Mittwoch, dem 6. Mai, läuft die Frist zur Einreichung von Einwendungen zur geplanten Ausweisung von Windenergieflächen im Bereich Sechsmorgen, mitten im sensiblen Naturraum des Wippetals, in den Ortsgemeinden Katzwinkel und Birken-Honigsessen in der Verbandsgemeinde Wissen. Wir berichteten hier.

Auch angrenzende Bereiche, etwa in der Verbandsgemeinde Kirchen, könnten durch Nähe und mögliche Zuwegung betroffen sein.

Ökologisch sensibler Bereich: ein Blick zurück
Ein Blick zurück zeigt ein klares Bild: Bereits 2021 berichtete der AK-Kurier im Abschnitt „… welchen Tourismus wollen wir?".

Ebenso die Rhein-Zeitung zum Thema „Lärmfreies Wippetal an Wochenenden gefordert". In beiden Berichten ging es darum, dass der Bereich des Wippetals und angrenzende Bereiche aufgrund ihrer ökologischen Sensibilität vom motorisierten Verkehr entlastet werden sollten. Ziel dieser Diskussion war es, Natur, Tierwelt und Erholungssuchenden mehr Raum zu geben. Zudem wurde diskutiert, ob dieser sensible Bereich perspektivisch stärker geschützt und in bestehende Schutzstrukturen wie FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) einbezogen werden könnte.

Heute stehen Windenergieanlagen genau in diesem sensiblen Bereich zur Diskussion. Die Bürgerinitiative Wippetal (BI) stellt daher eine zentrale Frage: Wie passt das zusammen? Und wie lassen sich die heutigen Planungen mit den damals öffentlich formulierten Schutzansprüchen für diesen sensiblen Naturraum vereinbaren?

Gerichtsurteil und politische Bewertung zeigen Spannungsfeld
Ein Blick auf die aktuelle Berichterstattung verdeutlicht, wie relevant insbesondere der Artenschutz in solchen Verfahren ist. So berichtete der AK-Kurier über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das ein Windkraftprojekt im Westerwald – unter anderem im Bereich Hümmerich – gestoppt hat. Ausschlaggebend waren naturschutzrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz sowie unzureichende Prüfungen der Auswirkungen auf geschützte Arten.



Die Entscheidung macht deutlich: Artenschutz ist kein nachrangiger Belang, sondern kann maßgeblich über die Zulässigkeit von Projekten entscheiden.

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Berichterstattung, dass auch auf politischer Ebene unterschiedliche Bewertungen bestehen. So wird aus Sicht der Kreisverwaltung der Ausbau erneuerbarer Energien als dringend notwendig hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem beschleunigten Ausbau der Energieversorgung und den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.

Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Planungen im Wippetal die Frage, ob die naturschutzfachlichen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf geschützte Arten, ausreichend und abschließend berücksichtigt wurden.

Artenschutz ist kein nachrangiger Belang – offene Fragen zur Nutzung von Flächen
Artenschutz ist gesetzlich verankert und muss in Planungs- und Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Wenn Verfahren scheitern oder überprüft werden, geschieht dies nicht grundlos, sondern weil Abwägungen möglicherweise nicht ausreichend erfolgt sind.

Gleichzeitig stellt sich eine weitere Frage, die in der öffentlichen Diskussion bislang scheinbar nur am Rande auftaucht: Warum werden vorhandene Potenziale, etwa Photovoltaik auf öffentlichen Dächern oder bereits versiegelten Flächen, in vielen Bereichen aus Sicht der BI nicht in dem Umfang genutzt, wie es möglich wäre? Während große Eingriffe in Natur- und Waldflächen diskutiert werden, bleiben alternative Ansätze teilweise hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Für die BI Wippetal ergibt sich daraus ein klares Bild: Es geht nicht um ein „Entweder-oder", sondern um eine ausgewogene, nachvollziehbare und konsistente Planung. Wenn ein Gebiet über Jahre hinweg als besonders schützenswert beschrieben wird, stellt sich die Frage, warum genau dort nun Eingriffe von erheblicher Tragweite vorgesehen sind. Und wenn gleichzeitig auf den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien verwiesen wird, stellt sich ebenso die Frage: Werden alle verfügbaren und weniger eingriffsintensiven Möglichkeiten ausreichend genutzt?

Genau deshalb ist es wichtig, sich jetzt einzubringen

Einwendungen können noch bis Mittwoch, dem 6. Mai, eingereicht werden.

Wichtig für den Betreff: Stellungnahme/Einwendung gegen die Planung PROP 2017 Teilfortschreibung zum Kapitel 3.2 Vorrangfläche 4a, 4b, 4c, 4d.

Wer die Arbeit der Initiative zusätzlich unterstützen möchte – insbesondere für rechtlichen Beistand: gofund.me (KathaBe).


Mehr dazu:   Naturschutz  
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