Werbung

Pressemitteilung vom 14.02.2026    

Paketverlust beim Online-Shopping – Die rechtlichen Tücken einer Abstellgenehmigung

Immer mehr Pakete werden ohne persönliche Übergabe an der Haustür oder im Treppenhaus abgestellt. Doch was passiert, wenn die Lieferung verschwindet? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Ob vor der Haustür, im Treppenhaus oder hinter der Mülltonne: Immer mehr Online-Bestellungen werden ohne persönliche Übergabe abgestellt. Was für Paketdienste bequem ist, kann für Kunden schnell zum Ärgernis werden. Die Verbraucherzentrale klärt auf, wer im Ernstfall für den Verlust aufkommen muss.

Aktuell vermehrt Beschwerden über unberechtigt abgestellte Pakete
Zurzeit erreichen die Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden über Zustellungen ohne gültige Abstellgenehmigung. Ein typisches Beispiel ist der Fall einer Verbraucherin, deren Paket ohne Erlaubnis einfach in den Flur eines Mehrfamilienhauses gestellt wurde. Andere berichten davon, dass Pakete einfach vor der Haustür – gut für alle Vorübergehenden sichtbar – abgestellt werden. Sogar Zustellungen in statt neben der Mülltonne wurden gemeldet. Die Verbraucherzentrale klärt zu den wichtigsten Fragen auf

Was ist eine Abstellgenehmigung?
Mit einer Abstellgenehmigung erlaubt man dem Paketdienst offiziell, eine Sendung an einem vorab vereinbarten Ort zu hinterlegen, ohne dass man persönlich unterschreiben beziehungsweise das Paket entgegennehmen muss.

Wer trägt das Risiko, wenn ein Paket nach der Online-Bestellung verschwindet?
Die Antwort ist für Verbraucher eindeutig: Beim Online-Shopping trägt der Händler, also der Online-Shop, das Versandrisiko. Auch wenn ein externer Paketdienst die Ware transportiert, ist dieser rechtlich gesehen nur der "verlängerte Arm" des Verkäufers. Die Verantwortung des Online-Shops endet erst, wenn die Ware sicher angekommen ist. Geht das Paket auf dem Weg verloren oder wird es unberechtigt (ohne Genehmigung) irgendwo abgestellt und gestohlen, muss der Händler den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern.

Was ändert sich, wenn ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe?
Bei Bestellungen bei einem Händler: Sobald das Paket ordnungsgemäß am vereinbarten Ort abgelegt wurde, gilt es rechtlich als zugestellt. Damit geht das Risiko auf die Verbraucher über. Geht die Sendung danach verloren oder wird gestohlen, hat man in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung durch den Händler.



Wie ist das bei beschädigten Paketen?
Hat man keine Abstellgenehmigung erteilt, muss der Händler für den Schaden einstehen. Mit Genehmigung kommt es darauf an, ob der Schaden vor oder nach der Ablage entstanden ist. Dies ist für Verbraucher in der Praxis aber oft schwer nachzuweisen. Wenn der Ablageort jedoch gänzlich ungeeignet war, können Händler oder Paketdienst weiterhin in der Verantwortung stehen. Eine Abstellgenehmigung ist kein Freibrief für eine unsachgemäße Zustellung. Wenn man "vor der Haustür" angibt, es aber gerade wie aus Eimern regnet und der Ort völlig ungeschützt ist, darf der Bote das Paket dort nicht einfach ablegen.

Muss der Paketdienst beweisen, dass er das Paket abgestellt hat?
Ja. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Paketdienst. Ein einfacher Zustellvermerk im System reicht nicht aus; es werden konkrete Nachweise wie Fotos oder genaue Ortsangaben benötigt, die zeigen, dass das Paket am vereinbarten und geeigneten Ort abgelegt wurde.

Was ist zu tun, wenn ein Paket weg ist?
Als Verbraucher sollte man umgehend den Händler und nicht nur den Paketdienst kontaktieren. Die Klärung, ob der Paketdienst einen Fehler gemacht hat, ist eine interne Angelegenheit zwischen Händler und Versanddienstleister und darf nicht zulasten der Verbraucher gehen.

Tipp: Falls ein Händler behauptet, man müsse selbst einen Nachforschungsauftrag beim Paketdienstleister stellen bzw. sich selbst mit diesem auseinandersetzen: Das stimmt nicht, es ist allein die Aufgabe des Händlers, sich darum zu kümmern.

Was sollte man bei einer Abstellgenehmigung beachten?
Der Ablageort sollte trocken, wettergeschützt und für Fremde nicht einsehbar sein (zum Beispiel Garage, Hinterhof). Hilfreich ist es, den Ablageort so genau wie möglich zu beschreiben (etwa "In der grauen Box hinter dem Gartenhaus").

Viele Dienste bieten an, nur für ein spezifisches Paket ein Abstell-Okay zu geben. So kann man je nach Wetterlage oder Warenwert flexibel entscheiden. Ist man selten zu Hause, ist die Lieferung an eine Packstation oft die sicherste Variante, da hier die Verantwortung erst bei der Abholung übergeht. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kinderhospiz Westerwald: Tanzball in Herschbach spendet 2.000 Euro

Am 21. Februar fand der 20. Ball der Schau- und Gardetänze der TSG Westerwald Mittelrhein in Herschbach ...

JINX kehren nach Höhr-Grenzhausen zurück: Rock'n'Roll im Musikcasino

Nach über 25 Jahren kehrt die Rockband "JINX" in das Musikcasino Gambrinus in Höhr-Grenzhausen zurück. ...

Ein Jahr für Umweltbildung und Artenschutz im Zoo Neuwied

In Rheinland-Pfalz stehen viele Schülerinnen und Schüler vor der Frage, wie es nach den Prüfungen weitergeht. ...

Schmetterlingsreigen im Westerwald: Die Zitronenfalter sind zurück

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen erwachen im Westerwald die Zitronenfalter aus ihrer Winterstarre. ...

Jeder Lidschlag eine Qual: Die bewegende Rettung des Streuners Sir Henry

Lange Zeit waren der raue Asphalt und das feuchte Laub unter den Büschen das einzige Zuhause, das Sir ...

Drogen und Alkohol am Steuer: Polizei stoppt mehrere Fahrer

In Selters und Oberahr führte die Polizei am Samstag (14. März) Verkehrskontrollen durch, die zu mehreren ...

Weitere Artikel


Handwerksmesse Koblenz: Ein Schaufenster für Innovation und Qualität

Vom 17. bis 19. April 2026 verwandelt sich die Koblenzer Innenstadt in ein lebendiges Schaufenster des ...

Aktualisiert: Auffahrunfall in Rennerod mit vier verletzten Personen

Am Abend des 14. Februar 2026 kam es in Rennerod zu einem Verkehrsunfall, bei dem vier Personen Verletzungen ...

Faszination Westerwald: Kunst und Natur im Roentgen-Museum Neuwied

Im Roentgen-Museum Neuwied eröffnet eine neue Sonderausstellung, die den Westerwald in all seiner Vielseitigkeit ...

Gaming-Event lockt Jugendliche nach Höhr-Grenzhausen

Am Samstag, 21. Februar 2026, wird das Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum "Zweite Heimat" in Höhr-Grenzhausen ...

Einsatz für Integration: Abschiebung eines Pflege-Azubis verhindert

Eine E-Mail eines Bürgers führte zu politischem Handeln. Der ägyptische Pflege-Azubi Bilal, der von Abschiebung ...

Trübes Karnevalswochenende mit Glättegefahr in Rheinland-Pfalz

Das bevorstehende Karnevalswochenende in Rheinland-Pfalz wird von trübem Wetter und sinkenden Temperaturen ...

Werbung