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Pressemitteilung vom 06.12.2025    

Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Vorsicht bleibt geboten

Die Ausbreitung der Klassischen Geflügelpest in Rheinland-Pfalz verlangsamt sich, dennoch bleibt die Lage angespannt. Nachweise bei Wildvögeln und ein betroffener Geflügelbetrieb im Rhein-Pfalz-Kreis zeigen, dass weiterhin Vorsicht geboten ist.

Foto: Pixabay

Region. Die hochpathogene "Aviäre Influenza" (HPAI), auch als "Klassische Geflügelpest" bekannt, breitet sich in Rheinland-Pfalz langsamer aus, bleibt jedoch eine Bedrohung. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bisher 95 infizierte Wildvögel bestätigt. Zudem wurde das Virus in einem Geflügelbetrieb im Rhein-Pfalz-Kreis bei Gänsen und Enten nachgewiesen.

Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden alle knapp 100 Gänse und Enten des betroffenen Bestands getötet. Eine Aufstallpflicht für Geflügel wurde bis zum 16. Dezember verlängert - diese gilt im gesamten Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Das Problem stellt der kürzlich erkrankte Kranichzug dar, welcher das Virus stark in die Umwelt und die Wasservogelpopulation von Rheinland-Pfalz eingebracht hat.

Besonders Graureiher, Wildgänse und Schwäne sind betroffen. Der Erreger kann in Gewässern und Wassergeflügel länger überleben, was eine Infektionsquelle für andere Vögel darstellt. Infizierte Wasservögel könnten somit das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird weiterhin als hoch eingeschätzt, abhängig von lokalen Gegebenheiten. Die zuständigen Veterinärämter können deshalb Aufstallpflichten auf Basis einer risikoorientierten Analyse anordnen, verlängern oder aufheben.

Hintergrund
Die "Klassische Geflügelpest" ist eine hoch ansteckende, oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich-Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.



Nachweise bei Wildvögeln in der Westerwald-Region
In zahlreichen Landkreisen wurden Nachweise des Geflügelpest-Erregers bei Wildvögeln festgestellt, was das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöht. Im Westerwaldkreis selbst wurden insgesamt fünf Kraniche und eine Wildgans positiv auf das Virus getestet.

Auch die unmittelbar angrenzenden Landkreise melden entsprechende Funde: Im Kreis Neuwied gab es Nachweise bei zwei Kranichen und einer Wildgans. Der Rhein-Lahn-Kreis meldet Funde von vier Kranichen und einem Graureiher. Im nördlich gelegenen Kreis Altenkirchen wurde ein Kranich nachgewiesen. Besonders die Region um Mayen-Koblenz und die kreisfreie Stadt Koblenz sind stark betroffen, wo neun Kraniche nachgewiesen wurden.

Kreisweite Aufstallpflicht in angrenzenden Gebieten
Als präventive Maßnahme zur Verhinderung der Virusverbreitung in Hausgeflügelbeständen wurde in vielen umliegenden Landkreisen eine kreisweite Aufstallpflicht durch Allgemeinverfügung angeordnet, deren Termine Geflügelhalter beachten müssen. Im benachbarten Kreis Mayen-Koblenz (inklusive Koblenz) gilt die Aufstallpflicht aktuell befristet bis zum 31.12.2025.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis, der ebenfalls an die Region angrenzt, ist die Maßnahme aktuell ebenfalls bis zum 31.12.2025 terminiert. Für den Westerwaldkreis, den Kreis Neuwied, den Rhein-Lahn-Kreis und den Kreis Altenkirchen ist in der aktuellen Übersicht keine kreisweite Aufstallpflicht ausgewiesen. Geflügelhalter in diesen Kreisen sind jedoch dringend aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und die aktuellen lokalen Anordnungen des zuständigen Veterinäramtes zu prüfen und zu befolgen.

Dringender Appell an Geflügelhalter und Bürger
Angesichts der fortbestehenden Gefahr sind Geflügelhalter aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Bürger werden gebeten, verendete Wildvögel (insbesondere Kraniche, Wasser- und Greifvögel) nicht zu berühren und Funde unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der Website des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz. (PM/Red)


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