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Pressemitteilung vom 19.02.2025    

Neues Polizeigesetz in Rheinland-Pfalz: Bodycams und Drohnenabwehr im Fokus

Die Polizei in Rheinland-Pfalz erhält durch eine Gesetzesnovelle erweiterte Befugnisse, die den Einsatz von Bodycams unter bestimmten Bedingungen auch in Wohnungen ermöglichen. Weitere Neuerungen betreffen die Abwehr von Drohnen. Der Landtag in Mainz hat dem neuen Gesetz einstimmig zugestimmt.

Sitzung Landtag Rheinland-Pfalz. Foto: Lando Hass/dpa

Mainz. Die rheinland-pfälzische Polizei darf künftig Bodycams unter bestimmten Umständen auch in Wohnungen verwenden. Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, die der Landtag in Mainz einstimmig verabschiedet hat. Das Gesetz erlaubt zudem das sogenannte Pre-Recording mit Bodycams. Dabei werden kontinuierlich kurze Sequenzen aufgezeichnet und nach einer gewissen Zeit wieder überschrieben. Wenn ein Polizist ein zweites Mal auf einen Knopf drückt, wird die letzte Sequenz nicht gelöscht und auch die weitere Aufnahme gespeichert. Dies soll mehr Sicherheit bei unerwartet eskalierenden Einsätzen gewährleisten. Auch dem kommunalen Vollzugsdienst wird nun der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum gestattet.

Mit einem kürzlich eingereichten Änderungsantrag der regierenden Ampel-Fraktionen wurde außerdem eine rechtliche Grundlage geschaffen, um verdächtige Drohnen zu detektieren und gegebenenfalls vom Himmel zu holen. Dieser Antrag fand im Plenum Zustimmung bei den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der oppositionellen CDU-Fraktion, während sich die AfD-Fraktion enthielt. Innenminister Michael Ebling (SPD) betonte, dass die Aufnahme der Drohnenabwehr ins neue Gesetz zeige, dass sich das Land auf der Höhe der Zeit befinde. Die Novelle bringe mehr Sicherheit, jedoch sei die Arbeit angesichts immer neuer technischer Innovationen, die auch von der "Seite des Bösen" genutzt würden, noch nicht abgeschlossen.



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Lob für das neue Gesetz kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Wir begrüßen, dass der Landesgesetzgeber der langjährigen Forderung der GdP zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen nachgekommen ist", sagte die Landesvorsitzende Stefanie Loth. Sie hob hervor, dass die Wohnung der zweithäufigste Schauplatz von Angriffen gegen Polizistinnen und Polizisten sei und daher die mögliche deeskalierende Wirkung der Bodycam notwendig sei. Loth lobte auch die neuen Befugnisse zur Drohnenabwehr. "Es ist höchste Zeit, dass es durchdachte und handhabbare Lösungen gibt, mit diesen Bedrohungen aus der Luft umzugehen." (dpa/bearbeitet durch Red)


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