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Pressemitteilung vom 22.11.2023    

Heizungsanlagen im Vergleich: Gasheizung oder Fernwärmeanschluss?

Eine Fernwärmeheizung bietet einige Vorteile, doch Kostentransparenz und Verbraucherschutz müssen bei der Fernwärme verbessert werden, findet die Verbraucherzentrale. Sie rät von einem übereilten Austausch der Gas- oder Ölheizung gegen eine neue ab, da dies ein hohes Kostenrisiko birgt.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) benennt verschiedene Heizungsvarianten, die die künftigen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Dazu gehört auch der Anschluss des Hauses an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Bis spätestens Mitte 2028 soll in allen Kommunen Klarheit darüber herrschen, in welchen Gebieten ein Wärmenetz kommen wird. Anhand eines Beispielgebäudes vergleicht die Verbraucherzentrale die Fernwärmelösung mit der einfachen Erneuerung der Gasheizung. Dabei berücksichtigt sie die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, die Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Ergebnis: Über 20 Jahre betrachtet ist die Fernwärmevariante etwas günstiger als eine reine Gasheizung. Allerdings gibt es bei beiden Systemen Kostenfaktoren, die schwer kalkulierbar sind.

"Die Fernwärmelösung hat einige Vorteile. Neben den meist relativ niedrigen Investitionskosten braucht man keinen Schornsteinfeger und der Wartungsaufwand ist gering. Und um den Umstieg auf erneuerbare Energien muss sich der Versorger kümmern", erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Allerdings gibt es bei der Fernwärme - im Gegensatz zum Strom oder Erdgas - nicht die Möglichkeit eines Versorgerwechsels."

Die Verbraucherzentrale fordert schon lange, dass stärkere staatliche Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um für einen besseren Verbraucherschutz und mehr Transparenz zu sorgen. So erreicht man ein langfristiges Vertrauen in eine sinnvolle kommunale Wärmeversorgung.

Kostenrisiken von Gasheizung und Fernwärme
Bei der Gasheizung ergeben sich die Kostenrisiken aus der zu erwartenden Steigerung des CO2-Preises und steigender Netzentgelte bei einer künftig sinkenden Zahl an Haushalten, die mit Erdgas heizen werden. Erdgasheizungen, die im nächsten Jahr eingebaut werden, müssen zudem ab 2029 gewisse Mindestquoten von Biogas oder Wasserstoff nutzen. Diese Quoten steigen im Sechsjahresrhythmus deutlich und werden die Heizkosten weiter erhöhen. Da die damit verbundenen Zusatzkosten momentan nicht genau beziffert werden können, sind sie im Beispielvergleich nicht berücksichtigt. Bei der Fernwärme lassen sich die Hausanschlusskosten schwer vorab kalkulieren. Selbst in bereits vorhandenen Fernwärmegebieten in Rheinland-Pfalz findet man hierzu so gut wie keine Angaben auf den Internetseiten der Versorger.



Größere Unterschiede gibt es auch bei der Preisgestaltung für den laufenden Betrieb. Diese teilen sich in Grundpreis und Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf. Der Grundpreis liegt häufig höher als bei einer Erdgasversorgung.

Die Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für den Vergleich von Gasheizung und Fernwärme können der dreiseitigen Übersicht "Gasheizung oder Fernwärme?" der Verbraucherzentrale mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.

Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
Im Rahmen ihrer Aktion "Heizung mit Zukunft" bewertet die Verbraucherzentrale für Interessierte kostenlos die individuelle Situation ihres Hauses und gibt Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Wer Interesse an einer Berechnung hat, kann einen Datenbogen ausfüllen und per E-Mail unter energie@vz-rlp.de an die Verbraucherzentrale schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale erläutert die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch. Weitere Informationen auch zu anderen Heizsystemen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite www.verbraucherzentrale-rlp.de. Welche Vorgaben das neue GEG macht und welche Übergangsfristen im Einzelfall gelten, ist ebenfalls auf der Homepage der Verbraucherzentrale nachzulesen. (PM)



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