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Nachricht vom 28.06.2022    

Abgelehnter Bildungsgutschein - Was kann man tun?

Weiterbildungen und zusätzliche Qualifikationen sind heutzutage wichtiger denn je – für manche Jobs mehr, für andere weniger. Im Großen und Ganzen muss jeder Arbeitnehmer versuchen, sein Wissen und seine Fähigkeiten stetig zu erweitern, um auf dem Arbeitsmarkt langfristig gute Chancen zu haben und sich gegenüber anderen Mitbewerbern durchsetzen zu können. Finanziell ist es für viele Menschen nicht immer einfach, solche Kurse zu belegen: Je nach Umfang und Thema sind die Kosten für Weiterbildungen sehr hoch.

Foto Quelle: pixabay.com / foundry

Hier kann man sich von der Bundesagentur für Arbeit unterstützen lassen, denn es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten. Eine davon ist der Bildungsgutschein. Doch was passiert, wenn dieser abgelehnt wurde? Kann man ihn erneut beantragen? Diese Fragen beantworten wir nachfolgend für Sie.

Zunächst: Was ist der Bildungsgutschein überhaupt?
Der Bildungsgutschein als Fördermöglichkeit kann durch arbeitssuchend oder erwerbslos gemeldete Personen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Er wird vergeben, wenn eine bestimmte Weiterbildung oder auch Umschulung zwingend erforderlich ist, um einen schnelleren Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern oder gar die berufliche Zukunft zu sichern. Hierfür müssen also entsprechende Maßnahmen bei zertifizierten Trägern ausgewählt und beim zuständigen Berater vorgestellt werden. Dieser wird entscheiden, ob ein solcher Kurs gefördert werden kann oder nicht.

Sollte der Bildungsgutschein nun erteilt werden, besteht auch die Möglichkeit, Fahrt-, Verpflegungs- und sogar Kinderbetreuungskosten erstattet zu bekommen. Somit stellt dieser Gutschein eine enorme finanzielle Entlastung dar und ermöglicht gleichzeitig eine Weiterbildung, die den Einstieg in den Beruf erleichtert oder sogar ermöglicht, überhaupt wieder in einer Weise beruflich tätig zu werden. Das ist auch der Grund, weshalb der Bildungsgutschein als Fördermöglichkeit sehr beliebt ist.

Weshalb könnte ein Bildungsgutschein abgelehnt werden?
Dennoch kann diese Maßnahme aber immer abgelehnt werden. Tatsächlich besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Bildungsgutscheins – das heißt, der Berater der Arbeitsagentur kann jederzeit entscheiden, diesen nicht zu vergeben, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sein sollten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Kann-, nicht um eine Muss-Leistung, weshalb mit einer Ablehnung immer gerechnet werden muss.

Es kann aber zum Beispiel auch der Fall sein, dass ein Bildungsgutschein abgelehnt wird, wenn eine Weiterbildung eigentlich Sinn machen würde, der gewählte Kurs aber nicht von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird. Oder die Weiterbildung führt aus Sicht des Sachbearbeiters (zum aktuellen Zeitpunkt) nicht zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Vielleicht wird sogar eingeschätzt, dass keine Weiterbildung nötig ist, da die Chancen auf einen neuen Job auch ohne diese gut sind.

Es wäre aber auch möglich, dass der Kurs schlicht und einfach zu teuer ist, schließlich müssen die Fördergelder für jeden einzelnen haushälterisch eingeteilt werden. Auch dann würde der Berater des Jobcenters den Gutschein ablehnen. Hier kann man im Vorfeld schon etwas darauf achten, dass man nicht den teuersten Kurs auswählt. Im Nachgang einer möglichen Ablehnung könnte man den Bildungsgutschein jedoch auch ein weiteres Mal beantragen und hierzu einen anderen, günstigeren Kurs wählen.

Was kann man tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wurde?
Zunächst besteht immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das ist bis zu vier Wochen nach der Ablehnung möglich und sollte schriftlich erfolgen. Im Vorfeld muss jedoch geprüft werden, weshalb die Ablehnung erfolgte und ob Sie diese Gründe auch tatsächlich widerlegen können.

Sie müssen nicht, sollten aber auf die genannten Gründe im Ablehnungsbescheid also detailliert eingehen und Argumente aufführen, weshalb diese Gründe hinfällig sind. Begründen Sie die Ablehnung nicht, ist mit einer weiteren Ablehnung zu rechnen. Gegebenenfalls kann auch ein erneutes Gespräch mit dem Berater Sinn ergeben.

Wurde der Bildungsgutschein aufgrund zu hoher Kosten abgelehnt, können Sie selbstverständlich günstigere Kurse heraussuchen und so möglicherweise doch noch eine Chance haben, diesen genehmigt zu bekommen. Andernfalls haben Sie vielleicht relevante Nachweise oder Atteste, um Ihre Argumente zu untermauern.

Wurde Ihr Widerspruch ebenfalls abgelehnt, könnten Sie den Bildungsgutschein zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen und haben dann vielleicht Glück. Ihnen steht aber auch der Weg vor das Sozialgericht offen, um den Gutschein einzuklagen. Ob dies empfehlenswert ist oder nicht, lassen wir an dieser Stelle offen. Es wäre jedenfalls möglich, mit schlagkräftigen Argumenten vor Gericht gegen die Ablehnung vorzugehen.

Alternativen zum Bildungsgutschein
Es gibt jedoch auch noch Alternativen zum Bildungsgutschein. Wie eingangs erwähnt, haben Arbeitslose und Arbeitssuchende diverse Möglichkeiten, sich hinsichtlich Weiterbildungen oder Umschulungen bei der Jobsuche fördern zu lassen.

Da wären etwa diverse kurzzeitige Trainingsmaßnahmen – unter anderem Bewerbertrainings oder Maßnahmen zur Vermittlung konkreter beruflicher Kenntnisse. Auch diese werden finanziell durch die Arbeitsagentur gefördert, sofern sie eine festgelegte Dauer nicht überschreiten. Mit sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen, kurz AVGS, können zum Beispiel auch Coachings oder ähnliche Maßnahmen finanziert werden. Arbeitssuchende können diese bei der Arbeitsagentur beantragen, sofern eine Erwerbslosigkeit gemeldet wurde.

Für Fachkräfte und Handwerker, die bereits eine Ausbildung absolviert haben, besteht zudem die Chance, in Form eines Darlehens das Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Dazu dürfen sie zuvor allerdings keine Qualifikationen erreicht haben, die dem späteren Abschluss der Fortbildung gleichwertig sind. Dann werden Ihnen die Lehrgänge und Prüfungskosten sowie bedingt ein Unterhaltsbeitrag bezuschusst.

Wird eine Umschulung angestrebt, da der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausgeübt werden kann, wendet man sich für eine berufliche Rehabilitation an die Deutsche Rentenversicherung und kann dort gegebenenfalls „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ erhalten. Diese dienen dann zur Finanzierung einer Umschulung.

Fazit
Ein Bildungsgutschein stellt eine echte Möglichkeit dar, sich beruflich weiterzubilden und dies finanziell fördern zu lassen. Trotz der Arbeitssuchend- oder Arbeitslos-Meldung an das Arbeitsamt, ist der Sachbearbeiter jedoch nicht verpflichtet, den Bildungsgutschein zu erteilen – es ist eine Kann-Leistung. Ein Widerspruch kann nun fristgerecht, mit guten Argumenten gegebenenfalls ermöglichen, den Gutschein im Nachgang doch noch genehmigt zu bekommen, andernfalls kann auch eine Klage möglicherweise erfolgreich sein.

Wer diesen Schritt jedoch nicht gehen möchte, kann auch verschiedene alternative Fördermöglichkeiten beantragen. Üblicherweise wird das Arbeitsamt, sofern eine Maßnahme tatsächlich sinnbringend ist und den Wiedereinstieg in den Beruf fördert, diese auch genehmigen. Schließlich ist deren oberstes Ziel, Arbeitslose wieder in den Job zurückzuführen. (prm)

Agentur Artikel



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