Wirtschaft | Gastartikel
Ein grober Überblick: Was leistet eine Kfz-Versicherung (und was nicht)
Eine Kfz-Versicherung bzw. genauer gesagt die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Teil- sowie Vollkasko können bei der Autoversicherung freiwillig gewählt werden. Bei einem alten Pkw, der nur noch einen verhältnismäßig geringen Wert haben wird, reicht in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Wenn es sich um ein teureres Auto handelt, wird zumindest eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Für einen Neuwagen oder ein teures, gebrauchtes Auto sowie ein E-Auto ist die Vollkasko in den meisten Fällen die wohl bessere Wahl.
Der Preis bei der Versicherungspolice ist stark von individuellen Merkmalen abhängig. Dieser kann dann vom Alter des Fahrzeughalters, vom Beruf des Fahrers / Halters, Wohnort und vom Fahrzeug selbst abhängen. Außerdem kommt es auf den Versicherer sowie den entsprechenden Tarif an. Eine individuelle Kfz-Versicherungsberechnung, wie von Friday.de, kann dann sehr hilfreich sein, wenn man die passende KFZ Versicherung auswählen möchte.
Was steckt hinter der Schadenfreiheitsklasse?
Kunden gelangen für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadensfreiheitsklasse, was den Beitrag tendenziell immer günstiger werden lässt. Wenn man aber einen Unfall verursacht, rutscht man dafür wieder in eine teurere Schadensfreiheitsklasse. Teilweise kann es sich finanziell lohnen, kleinere Unfälle selber zu bezahlen, damit man die günstige Schadensfreiheitsklasse behalten kann.
Was sind wichtige Leistungen einer Kfz-Versicherung?
Man muss wissen, dass viele wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung nicht automatisch enthalten sind. Mit Sicherheit sind dabei auch flexible Leistungen ein Thema. Generell ist eine möglichst hohe Deckungssumme und in Kasko eine Klausel wichtig, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit auch voll zahlt.
Wie kann man Geld sparen?
Tatsächlich ist es möglich, bei der Kfz-Versicherung viel Geld zu sparen. Beispielsweise mit einer jährlichen anstatt einer halbjährlichen Zahlung, mit einer Selbstbeteiligung in realistischer Höhe oder mit Werkstattbindung sowie noch einigen anderen Rabatten (z.B. für das Parken in einer Garage).
Folgende Beispiel-Leistungen der Kfz-Versicherung können wichtig sein:
Die Deckungssumme
Für einen relativ geringen Aufpreis kann man höhere Deckungssummen bekommen, als gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Mietwagen
Ein entsprechender Mietwagen kann ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung sein. Es kann sein, dass bei Mietwagen im Ausland die gesetzlichen Deckungssummen in manchen Urlaubsländern niedrig sind. Mit dem Zusatz kann dann der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Deckung für den geliehenen Wagen erhöhen.
Bei grober Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Kfz-Teilkaskoversicherung und auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung eine wichtige Klausel. Wenn man nämlich grob fahrlässig einen Schaden verursacht, können die Teil- sowie Vollkaskoversicherung die Entschädigung kürzen oder sogar komplett verweigern.
Bei Wildunfällen
Bei Unfällen mit Wild zahlen viele Tarife in der Kfz-Teilkaskoversicherung nur dann, wenn es sich um sogenanntes Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Wildschweine) handelt. Dazu zählen aber nicht Unfälle mit zum Beispiel einem entlaufenen Hund, einem Rebhuhn oder einem verirrten Rind. Vorteilhaft ist es da, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht.
Die Neuwert-Entschädigung
In Teil- als auch Vollkasko ist die Klausel bezüglich der Neuwert-Entschädigung wichtig. Denn besonders neue Autos verlieren schnell an Wert. Wenn dann ein Unfall passiert, wird man entsprechend weniger von der Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erhalten. Der Vertrag sollte daher eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen und die Frist sollte wenigstens zwölf Monate betragen. Für hochwertige Gebrauchtwagen gibt es Ähnliches. Es wird dann vom Versicherer der Kaufpreis ersetzt.
Die Folgeschäden
Bei den einfachen Teilkasko-Tarifen ist es oft der Fall, dass nur direkte Schäden ersetzt werden. Dabei können die draus resultierenden Folgeschäden viel teurer werden. Deshalb sollten Folgeschäden am besten mitversichert sein.
Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz gilt auch als Zusatz in der Kfz-Haftpflicht. Wenn man im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, kann der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden mit der ausländischen Gesellschaft regulieren. (prm)
Autor: Silvan Knopp
Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.