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Nachricht vom 19.04.2022    

Gemüse, Saatgut und Co. verkaufen: So gelingt es

Wer ein Kleingewerbe betreibt und einen Garten hat, kann selbst erzeugtes Obst und Gemüse verkaufen. Allerdings sind einige Regelungen zu beachten. Schwieriger sieht es mit dem Verkauf von Saatgut aus dem eigenen Garten aus, da das Saatgutverkehrsgesetz einige Einschränkungen enthält.

Foto Quelle: pixabay.com / sabrina_ripke_fotografie

Kleingewerbetreibende, die einen Garten besitzen, können Obst, Gemüse und andere Produkte verkaufen. Das ist auf verschiedene Weise möglich. Die Distributionspolitik für Unternehmer spielt eine wichtige Rolle. Beim Verkauf von selbst erzeugtem Saatgut gelten strenge Regelungen laut dem Saatgutverkehrsgesetz. Aufgrund der vorhandenen Fallstricke und der entstehenden Kosten ist der Verkauf von Saatgut nicht immer sinnvoll. Neben Obst und Gemüse in ihrer ursprünglichen Form können auch daraus erzeugte Produkte wie Marmeladen oder Chutneys verkauft werden.

Distributionspolitik für Unternehmer
Wer ein Kleingewerbe betreibt und Produkte aus dem eigenen Garten verkaufen möchte, gilt als Unternehmer und muss die Distributionspolitik beachten. Die Distributionspolitik für Unternehmer ist Teil des Marketings und wird auch als Vertriebspolitik bezeichnet. Es handelt sich um alle Maßnahmen, die ein Unternehmer nutzen kann, um den Vertrieb seiner Produkte zu fördern. Das gilt auch für Gewerbetreibende, die Produkte aus ihrem Garten vermarkten möchten.

Das Vertriebsnetzwerk muss strukturiert werden. Gartenbesitzer müssen festlegen, über welche Wege sie die Erzeugnisse aus ihrem Garten verkaufen möchten. Die Distributionspolitik erstreckt sich auf eine strategische und eine operative Ebene.

Das Vertriebs- und Logistiksystem muss kontrolliert werden. Für Obst und Gemüse aus dem Garten ist kein komplexes Vertriebs- und Logistiksystem erforderlich. Dennoch gilt es, die Produkte so zu präsentieren, dass potenzielle Käufer darauf aufmerksam werden. In der Distributionspolitik geht es um Marktpräsenz, Kostensenkung und Einflussnahme des Herstellers. Neben dem direkten Vertrieb ist auch der indirekte Vertrieb über Zwischenhändler möglich.

Verkauf von Saatgut: Saatgutverkehrsgesetz beachten
Wer Saatgut aus dem eigenen Garten vermarkten möchte, muss das Saatgutverkehrsgesetz beachten, das mit strengen Einschränkungen und Auflagen verbunden ist. Es regelt die Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Saatgut. Saatgut wird immer dann in Verkehr gebracht, wenn es den Erzeugerbetrieb verlässt und in einen anderen Betrieb oder Haushalt gelangt. Neben dem Saatgutverkehrsgesetz muss das Sortenschutzrecht beachtet werden. Viele Sorten sind national oder EU-weit geschützt. Nur der Inhaber des Sortenschutzes darf das Saatgut einer Sorte vertreiben.

Auch der Verkauf von Setzlingen ist an diese Regelungen gebunden. Rechtlich gesehen besteht kein Unterschied zwischen Saatgut und Setzlingen. Werden selbst erzeugte Setzlinge oder Saatgut verkauft, kann das mit hohen Schadenersatzforderungen verbunden sein.

Anders sieht es aus, wenn Gewerbetreibende Saatgut von namhaften Herstellern verkaufen. Sie kaufen dieses Saatgut selbst ein, um es dann weiterzuverkaufen. Es ist auch möglich, aus solchem Saatgut Jungpflanzen zu ziehen und sie dann zu verkaufen.

Zulassungskosten für den Vertrieb von Saatgut
Heikel wird der Verkauf von Saatgut, wenn es sich um alte Sorten handelt, beispielsweise bei Tomaten oder Gurken. Wer selbst alte Sorten ernten möchte, kann sie problemlos anbauen, darf sie aber nicht ohne weiteres in den Verkehr bringen. Es ist gesetzlich verboten, Saatgut von nicht zugelassenen Pflanzensorten zu handeln. Auch mit dem Saatgut von Gemüsesorten, die bereits über Generationen in der Familie weitergegeben wurden, darf nicht gehandelt werden. Das gilt auch beim Verkauf alter Kartoffelsorten. Die Kartoffeln dürfen für den Verzehr verkauft werden. Der Erzeuger muss seine Kunden jedoch darauf hinweisen, dass sie diese Kartoffeln nicht anbauen dürfen.

Wer Samen von solchen Sorten verkaufen und nicht gegen das Gesetz verstoßen will, muss diese Sorten beim Bundessortenamt anmelden. Das Bundessortenamt untersteht dem Landwirtschaftsministerium. Zuerst muss eine Sorte anerkannt werden. Dafür fallen einmalig 200 Euro an. Der Sortenschutz erlischt nach 25 bis 30 Jahren. Um mit dem Saatgut einer Sorte zu handeln, fällt zusätzlich pro Sorte eine Schutzgebühr von 30 Euro an.

Tätigkeit für den Verkauf von Erzeugnissen aus dem Garten beim Gewerbeamt anmelden
Wer ein Gewerbe betreibt, das mit dem Garten nichts zu tun hat, sollte beim zuständigen Gewerbeamt die Tätigkeit für den Verkauf von Erzeugnissen aus dem Garten anmelden, um auf der sicheren Seite zu sein. Die landwirtschaftliche Urproduktion liegt vor, wenn Obst, Gemüse und Setzlinge aus dem Garten direkt und unverändert an die Kunden weitergegeben werden. Der Vertrieb ist in solchen Fällen auch ohne Gewerbeanmeldung möglich, doch zur Sicherheit sollte das Gewerbeamt informiert werden.

Auch bei Erzeugnissen aus Produkten aus überwiegend eigener Produktion, wie Marmeladen, Säften oder Likören, ist nicht unbedingt ein Gewerbeschein erforderlich. Die Produkte müssen dann jedoch mit

• eindeutiger Benennung des Inhalts
• Auflistung aller verwendeten Inhaltsstoffe
• Mindesthaltbarkeitsdatum

versehen werden. In einigen Bundesländern ist für den Vertrieb solcher Erzeugnisse ein Besuch einer Unterweisung in Lebensmittelhygiene erforderlich. Von Landratsämtern werden solche wenige Stunden dauernden Unterweisungen angeboten.

Eine Gewerbeanmeldung ist unbedingt erforderlich, wenn selbst hergestellte Produkte verkauft werden, bei denen mehr als die Hälfte der Zutaten nicht aus eigenem Anbau stammt. Art und Menge der zugekauften Produkte müssen dokumentiert werden.

Noch höhere Anforderungen bei leicht verderblichen Produkten
Werden aus Obst oder Gemüse aus dem eigenen Garten leicht verderbliche Produkte wie Joghurt oder Quark hergestellt, gelten noch höhere Anforderungen für den Vertrieb. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, da weniger als 50 Prozent der Zutaten aus dem eigenen Garten stammen. Neben den Anforderungen an die Verarbeitungshygiene kommt es auf die Einhaltung einer geschlossenen Kühlkette an. Beim Verkauf von alkoholischen Produkten wie Likör aus eigenem Obst müssen die Bestimmungen des Jugendschutzes beachtet werden.

Obst und Gemüse zur Selbsternte anbieten
Die einfachste Möglichkeit, um Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten zu verkaufen, ist das Angebot zur Selbsternte. Da das Obst und Gemüse direkt vom Beet kommt, ist kein Gewerbeschein erforderlich. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Auf dem Grundstück, auf dem geerntet wird, dürfen sich keine Gefahrenquellen befinden. Der Grundstücksbesitzer muss auf eventuell vorhandene Gefahren, etwa matschigen Boden, hinweisen.

Grundvoraussetzungen für den Verkauf von Obst und Gemüse
Wird das Obst und Gemüse nicht gerade zur Selbsternte angeboten, müssen zum Schutz der Endverbraucher vor eventuellen gesundheitlichen Folgen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

• Sauberkeit von Obst und Gemüse, was aber nicht bedeutet, dass das Obst oder Gemüse erst gewaschen werden muss
• Lager- und Verkaufsort muss sauber und frei von Gefahrenquellen sein
• Obst und Gemüse dürfen nicht verdorben sein.
• Bei einigen Gemüsesorten wie Kürbis oder Zucchini ist beim Verkauf Vorsicht geboten. Sie können eine höhere Konzentration an Bitterstoffen enthalten, die gesundheitsschädlich sind.

Möglichkeiten für den Vertrieb von Obst und Gemüse aus dem Garten
Ein Hofladen lohnt sich zumeist nicht, um Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten zu verkaufen. Zumeist werden Obst und Gemüse nur in kleineren Mengen und dann verkauft, wenn die Ernte üppig ausgefallen ist. Wer einen Hofladen betreiben möchte, muss dafür Gewerbe anmelden und die Auflagen für die Hygiene erfüllen. Es ist jedoch möglich, die eigenen Produkte bei einem Betreiber eines Hofladens zu verkaufen. Hier lohnt es sich, zu fragen, denn nicht jeder Hofladenbesitzer will fremde Produkte verkaufen.

Der Verkauf auf dem Wochenmarkt ist ebenfalls möglich. Dafür ist eine Zulassung der Gemeinde erforderlich. Zusätzlich muss eine Standgebühr an den Betreiber des Wochenmarktes entrichtet werden. Auch bei einem Wochenmarkt ist es möglich, die eigenen Produkte bei einem bereits etablierten Standbetreiber zu verkaufen.

Am einfachsten ist der Verkauf auf dem eigenen Grundstück, wenn die entsprechenden Vorkehrungen für Sicherheit und Sauberkeit beachtet werden. Mit einem Schild am Zaun kann auf den Verkauf hingewiesen werden. Für die Vermarktung der eigenen Produkte können auch Kleinanzeigen in der Tageszeitung oder auf verschiedenen Internetportalen geschaltet werden. Das müssen nicht immer eBay-Kleinanzeigen sein. Heikel kann der Verkauf vor dem Grundstück sein. Da es sich um die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen handelt, ist eine Genehmigung erforderlich. (prm)

Der Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur Sören Achterfelde.



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