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Pressemitteilung vom 07.04.2022    

Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Schreiben von Anwaltskanzlei

Eine Kanzlei namens "Schmidt und Kollegen" aus München verschicke derzeit betrügerische Forderungsschreiben. Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ angemeldet. Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Symbolfoto: WW-Kurier

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit massenweise Anfragen zu einem Forderungsschreiben der Kanzlei "Schmidt und Kollegen" für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung". Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Zahlungsaufforderung ist ein klarer Betrugsfall
Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen. Die Kanzlei droht damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten.

"Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich", so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. "Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen."



Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden. Damit sollen Betroffene davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, werde darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.

Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871 gibt es außerdem Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann. Individuelle Beratung rund um das Thema bietet der Beratungsstützpunkt Betzdorf der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Eine telefonische Erstberatung findet montags, mittwochs und donnerstags unter (06131) 28 48 120 in der Zeit von 10 bis 16 Uhr statt. (PM)



Mehr dazu:   Blaulicht  
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