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Pressemitteilung vom 31.12.2021    

Frühzeitige Maßnahmen verhindern Infektionsgeschehen beim Hausgeflügel

Aufatmen bei den Geflügelhaltern im Kreis. Nach dem Schock vieler Geflügelhalter Mitte November zum Ausbruch der Geflügelpest konnte durch die sofortige Maßnahme der Aufstallungspflicht für Hausgeflügel schlimmeres verhindert werden. Zum 1. Januar kann diese nun aufgehoben werden.

Symbolfoto

Westerwaldkreis. Das war Mitte November ein Schock für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh im Westerwaldkreis: Wegen des Ausbruches der Geflügelpest (Aviären Influenza) bei Wildvögeln galt im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügelbestände. Dies regelte eine Allgemeinverfügung, welche von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erlassen wurde.

Doch nun dürfen die Geflügelhalter im Kreis aufatmen, denn die Kreisverwaltung hat aufgrund einer aktuellen Risikobewertung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz die Allgemeinverfügung zum 1. Januar aufgehoben.

Im Zuge des Seuchengeschehens wurden im Westerwaldkreis insgesamt 32 tote Wildvögel geborgen. Von den insgesamt 26 zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt Koblenz verbrachten Tierkörpern wurde bei 25 das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1 nachgewiesen. Sämtliche Nachweise wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für die Geflügelpest, bestätigt. Der Geflügelpesterreger wurde bei Silberreihern, Schwänen, Kanadagänsen und einer Stockente nachgewiesen. Betroffen waren Totfunde am Dreifelder Weiher, Hoffmannsweiher, Brachweiher, Wiesensee und Secker Weiher. Mit einer Ausnahme erfolgten alle Bergungen auf dem Wasser und waren nur mit Booten beziehungsweise Schwimmern möglich.

“Uns ist durchaus bewusst, dass die angeordneten Maßnahmen, insbesondere das Aufstallungsgebot bei den Hausgeflügelbeständen, sowohl für die betroffenen Tierhalter, wie auch die Tiere selbst, sehr belastend war“, so Wolfram Blecha, Amtstierarzt und Leiter der Umweltabteilung. Doch wie Blecha weiter ausführt, waren diese Maßnahmen zwingend notwendig, um das Infektionsgeschehen auf die Wildvögel zu beschränken und ein Übergreifen auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern. “Durch die frühzeitig und kreisweit angeordneten Maßnahmen ist dies bisher auch gelungen.“

Auch wenn das Aufstallungsgebot im Westerwaldkreis jetzt aufgehoben worden ist, besteht dennoch kein Grund für eine völlige Entwarnung. “Nach wie vor werden Neuausbrüche bei Hausgeflügelbeständen und Wildvögeln in anderen Bundesländern gemeldet, weshalb auch weiterhin äußerte Vorsicht geboten ist“, so der Amtstierarzt. Er empfiehlt den Geflügelhaltern, die wildvogelsichere Ausläufe errichtet haben, diese nicht abzubauen, sondern weiterhin zu nutzen. Auch sollten alle Geflügelhalter zum Schutz ihres Geflügels weiterhin strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit (unter anderem das Betreten der Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung, der Schutz von Futter, Einstreu und Geräten vor einer Verunreinigung durch Wildvögel) in ihren Beständen achten.




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Erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden sowie ein plötzlicher Rückgang von Legeleistung oder Gewichtszunahme müssen auch weiterhin unverzüglich bei der Veterinärverwaltung angezeigt werden.

Beim Auftreten von Krankheitsanzeichen wie Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss oder Durchfall ist umgehend einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist laut Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz nicht bekannt. (Anmerkung der Redaktion: Die Weltgesundheitsorganisation WHO schließt eine Übertragung hingegen nicht aus, da es global gesehen Fälle einer Übertragung nach engem Kontakt mit infizierten Tieren gab.) Trotzdem sollten tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel vorsichtshalber nicht angefasst und umgehend der Kreisverwaltung zwecks Untersuchung gemeldet werden. Sonstige Vögel sind nur bei Mehrfachfunden zu melden. Für Totfundmeldungen ist die Veterinärverwaltung per E-Mail unter tiergesundheit@westerwaldkreis.de sowie unter der Telefon-Nummer 02602 124-555 zu erreichen und steht auch bei Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie die bundesweite Risikoeinschätzung des FLI, finden Bürger auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.westerwaldkreis.de. (PM)


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