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Nachricht vom 08.11.2021    

Das Leasing läuft aus - was muss ich beachten?

Das Fahrzeugleasing boomt heutzutage nicht nur im Firmenbereich. Seit einigen Jahren haben auch Privatpersonen das "mieten" oder "pachten" von Kraftfahrzeugen für sich entdeckt. Alleine im Jahr 2020 hat der Anteil an privaten Leasingnehmern 52 Prozent betragen. Eine ideale Laufzeit wird von den Experten je nach Laufleistung des Fahrzeugs mit 3 bis 4 Jahren beziffert. Doch was müssen Leasingnehmer beachten, wenn die Rückgabe des Fahrzeugs ansteht.

Foto Quelle: pixabay.com / pexels

Das Leasingfahrzeug wird bei der Rückgabe von einem Sachverständigen begutachtet
Leasingnehmer müssen sich auf den Tag der Rückgabe des Fahrzeugs entsprechend vorbereiten. Wenn schon im Vorfeld eine Prüfung des Fahrzeugs durch einen privaten Gutachter stattgefunden hat, wissen Leasingnehmer genau, welche Schäden am Fahrzeug vorhanden sind. Es ist ebenfalls sehr wichtig, defekte Stellen am Kfz zu fotografieren. Die Fotos sollten in den eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. Vor dem Rückgabetermin ist es außerdem ratsam, das Fahrzeug innen und außen professionell aufbereiten zu lassen. Kommt das Fahrzeug dann zurück zum Händler, wird es einer umfassenden Inspektion durch einen bestellten Sachverständigen unterzogen. Zur Dokumentation von Schäden, die vorhanden sein können, führt der Sachverständige ein Übergabeprotokoll für das Auto. Diesen Schadenskatalog müssen Leasingnehmer zum Schluss unterschreiben. Der Leasingnehmer sollte sich das Protokoll aushändigen lassen und vor der Unterschrift zu Hause in Ruhe durchlesen.

Das Kraftfahrzeug kann nach dem Leasing auch gekauft werden
Wenn der Leasingvertrag ausläuft, muss das Fahrzeug aber nicht zwangsläufig zurückgegeben werden. Es besteht bei vielen Verträgen die Möglichkeit, die Laufzeit zu verlängern. Da das Fahrzeug jetzt aber eine andere Laufleistung hat, muss der Leasingvertrag neu berechnet werden. Der neue Vertrag mit dem Leasingnehmer enthält dann wieder die neu vereinbarte Vertragslaufzeit, Kilometergrenze und Leasingrate. Eine weitere Möglichkeit besteht im Kauf des Kraftfahrzeugs nach der Laufzeit. Ob der Kauf eines Fahrzeugs nach Ablauf des Vertrags möglich ist, sollten Leasingnehmer schon bei Vertragsbeginn erfragen und auch im Vertrag festhalten lassen. Bei Vertragsabschluss wird dann vom Leasinggeber dafür extra eine Schlussrate errechnet. Die Höhe der Schlussrate ist davon abhängig, wie lang die Laufzeit ist und wie hoch die Kilometerleistung des Fahrzeugs war.

Die Leasing-Rückgabe bereitet bei seriösen Händlern in der Regel keine Probleme
Der Markt an verschiedenen Leasinggebern ist in Deutschland sehr groß. Nahezu jeder Markenhändler bietet neben der Finanzierung und dem Barankauf auch Leasingverträge an. Obwohl es immer mal wieder Probleme bei auslaufenden Verträgen geben kann, gestalten sich die meisten Rückgaben doch eher problemlos. Das Risiko ist bei seriösen Leasinggebern immer am geringsten. Selbstverständlich kann es trotzdem zu kleineren Streitigkeiten beider Vertragspartner kommen. Es ist daher für den Leasingnehmer immer ein klarer Vorteil, wenn er die Vertragsdetails genau kennt. Dies schützt vor unliebsamen Überraschungen zum Ende des Vertrags. Ein Leasinggeschäft ist mit diesem Wissen dann nicht weniger gefährlich als ein Barankauf oder eine Finanzierung eines Fahrzeugs. (prm)

Agentur Autor:
Stefan Schmitt



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