Autoanmeldung: Was ist zu beachten?
Die Zulassung eines neuen Fahrzeuges kann sich in Deutschland ganz schön kompliziert erweisen, denn bei der Anmeldung eines neuen Autos werden durch die Zulassungsbehörden zahlreiche Daten abgefragt. Daneben sollte für die Zulassung ausreichend Zeit eingeplant werden, da in vielen Straßenverkehrsämtern lange Wartezeiten an der Tagesordnung stehen. Diejenigen, die ihr neues Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen ausstatten möchten, sollten im Vorfeld das Kennzeichen reservieren lassen, damit es am Tag der Zulassung auch tatsächlich noch verfügbar ist.
Was bei der Anmeldung eines Autos daneben grundsätzlich zu beachten ist, erklärt der folgende Beitrag.
Zulassung eines Fahrzeuges – Geht dies auch online?
Soll ein neues Auto zugelassen werden, kann dies selbst in den heutigen modernen Zeiten nicht von dem heimischen PC aus erledigt werden. Es ist somit ein persönlicher Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes nötig. Oft wird der Service jedoch auch von Bürgerbüros, die in den einzelnen Stadtvierteln verteilt sind, angeboten. Einige Zeit für die Zulassung sollte jedoch bei beiden Optionen eingeplant werden, da die Kfz-Zulassung häufig mit hohen Wartezeiten verbunden ist.
Kfz-Zulassungen sind über das Internet heute noch nicht durchführbar. Jedoch besteht durchaus die Möglichkeit, die Vorbereitung der Anmeldung bereits online durchzuführen, damit sämtliche Daten am eigentlichen Zulassungstermin bereits bekannt sind.
Die persönliche Vorstellung bei der Zulassungsstelle ist vor allem deswegen noch nötig, da das Nummernschild mit der TÜV-Plakette versehen und die Fahrzeugdokumente für das Auto ausgehändigt werden. Um die Wartezeit am jeweiligen Zulassungstag zu verkürzen, ist es sinnvoll, im Internet vorher einen Zulassungstermin zu vereinbaren.
Die Unterlagen werden für die Kfz-Zulassung benötigt
Um ein Fahrzeug auf einen neuen Halter zuzulassen, verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde zahlreiche Unterlagen und Dokumente. Zu diesen gehören der Reisepass oder der Personalausweis, ein SEPA-Mandat, mit welchem die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt wird, die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der Fahrzeugbrief, und die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung.
Sollte es sich um einen Neuwagen handeln, sind außerdem die Papiere über die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des jeweiligen Herstellers vorzulegen. Der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, wird bei Erstzulassungen erst im Laufe der Zulassung von der Behörde erstellt.
Wechselt der Halter eines stillgelegten oder gebrauchten Fahrzeuges, muss der entsprechende Fahrzeugschein bei der Zulassung ebenfalls vorgelegt werden, ebenso wie der Prüfbericht der aktuellen Hauptuntersuchung und die alten Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wird lediglich ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, ist es in der Regel ausreichend, nur den Reisepass oder Personalausweis und die eVB-Nummer vorzulegen. Eine Betriebserlaubnis oder der Führerschein werden für die Zulassung eines Fahrzeuges nicht benötigt.
Das Wunschkennzeichen
Die Zulassungsbehörde teilt jedem Fahrzeug, welches zugelassen wird, ein Nummernschild zu. Dabei besteht in der Regel die Auswahl zwischen verschiedenen Vorschlägen. Daneben ist es jedoch auch möglich, das persönliche Wunschkennzeichen im Vorfeld im Internet zu reservieren, falls dieses noch nicht in Gebrauch oder gesperrt sein sollte. Es besteht allerdings niemals ein rechtlicher Anspruch auf das Wunschkennzeichen.
Die beiden Kennzeichen selbst sind im Anschluss des ersten Zulassungsschrittes dann bei einem Schildermacher erhältlich, der in der Regel in direkter Nähe der Zulassungsstelle gefunden werden kann. Für zwei Kennzeichen betragen die Kosten zwischen circa 20 und 30 Euro. Sollten die Kennzeichen jedoch bereits im Vorfeld reserviert wurden sein, besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese im Internet zu bestellen. (prm)
Agentur Autorin:
Izabela Kurzeja