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Nachricht vom 19.08.2021    

25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3-G für einen sicheren Herbst

Von Helmi Tischler-Venter

Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat heute am 19. August die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten von vergangener Woche umsetzt. Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August.

Symbolfoto

Region. Ab Montag, 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Dies ist im Moment für die Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald der Fall.

Landesimpfkoordinator Daniel Stich; „Wir bringen mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um die vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher im Innenraum beisammen sein können.“ Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August

Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (zum Beispiel Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, wie zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Körperpflege und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig. Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.




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Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August
Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab zwölf Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.

Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.

„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17-Jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator.

Impfbus-Tour wird in den September verlängert
Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.
(htv)


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