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Nachricht vom 09.05.2021    

Firmenwagen-Leasing im Detail

Bei vielen Selbstständigen und Unternehmern gilt der Firmenwagen als ein Arbeitsmittel, auf das nicht verzichtet werden kann. Er ist für zahlreiche Aufgaben wichtig, sei es für Dienstreisen, Kundenbesuche oder auch als Transportmittel für Materialien. Nach einem Kauf verliert ein Firmenwagen schnell an Wert und bindet zudem auch noch eine Menge Kapital. Mittlerweile entscheiden sich immer mehr Firmen dazu, ihre Firmenfahrzeuge zu leasen.

Symbolfoto

Wie funktioniert das Firmenwagen-Leasing?
Nach einer Leasinganfrage entscheidet eine Leasinggesellschaft oder Leasingbank, ob ein Unternehmer eine Zusage oder Absage erhält. Dies geschieht nach einer Bonitätsprüfung des Antragstellers. Bei dieser Überprüfung spielen bereits bestehende Verpflichtungen wie beispielsweise weitere Kredite, Unterhaltsverpflichtungen, Immobilienhypotheken oder auch die Gebäudemiete samt Nebenkosten eine Rolle. Die Leasingbank finanziert dann das Fahrzeug und legt monatliche Leasingraten fest, die vom Antragsteller zu zahlen sind.

Die Vorteile beim Firmenwagen-Leasing
Beim Leasing muss der Unternehmer das Fahrzeug nicht kaufen, sondern kann es über einen längeren Zeitraum sozusagen mieten. Es fallen, wenn man von einer eventuellen Anzahlung absieht, keine Einmalzahlungen an. Viele Leasinggesellschaften stellen heutzutage auch die Leistung einer Sonderzahlung frei. Die monatlichen Leasingraten werden bei Abschluss des Vertrages kalkuliert und bleiben während des gesamten Zeitraums gleich. Durch das Firmenwagen-Leasing verfügt der Unternehmer über eine erhöhte Liquidität.

Die Summe, die man für den Kauf eines Fahrzeugs aufbringen müsste, kann nun an anderen Stellen investiert werden. Der Unternehmer geht keinerlei Risiken ein und zahlt nur die tatsächliche Nutzung des Firmenwagens. Lästige Reparaturen entfallen, da es sich bei Leasing-Fahrzeugen überwiegend um Neufahrzeuge handelt. Oft sind sogar die Kosten für Inspektionen in den Leasing-Raten enthalten. Man sollte allerdings für den Zeitraum des abgeschlossenen Vertrages genau planen können, denn aus einem Leasingvertrag kommt man nur schwer wieder heraus. Bei einer vorzeitigen Beendung eines Vertrages muss mit hohen Kosten gerechnet werden.

Welche verschiedenen Arten gibt es beim Firmenwagen-Leasing?
Man muss hier zwischen zwei Arten unterscheiden:

Das Restwert-Leasing bringt ein höheres Risiko mit sich, hat aber meistens auch niedrigere monatlich zu zahlende Raten. Nach Vertragsende beurteilt ein Gutachter den Wert des Fahrzeugs. Fachgerechte Wartungen und Inspektionen müssen detailliert nachgewiesen werden. Weist der Wagen Mängel auf, dann muss sogar nachgezahlt werden, wenn es über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgeht. Je nach Vereinbarung kann es bei perfekter Pflege auch zu einer teilweisen Rückerstattung kommen.

Beim Kilometer-Leasing darf der Unternehmer eine vorher festgelegte Kilometerzahl fahren. Eine höhere Kilometerleistung erhöht die Leasingraten. Bei Vertragsablauf wird der Kilometerstand kontrolliert. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Höchstgrenze wird eine Nachzahlung fällig.

Kann man beim Firmenleasing das Fahrzeug auch privat nutzen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen gewerblich geleasten Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dabei spielt der Anteil der privaten Nutzung aber eine entscheidende Rolle. Ein Fahrzeug, welches mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, gehört zum Betriebsvermögen. Der durch die private Nutzung entstehende steuerliche Vorteil muss daher ausgeglichen werden. Dies kann über das Führen eines Fahrtenbuchs geschehen oder mit der 1-Prozent-Regelung abgegolten werden. Bei Plug-in-Hybriden und betrieblich zugelassenen Elektroautos muss die 1-Prozent-Regelung nur noch auf den halben Bruttolistenpreis und nicht mehr auf den ganzen angewandt werden. Diese Regelung gilt ab Januar 2019 und der Begünstigungszeitraum zur Förderung von E-Autos beträgt drei Jahre.

Was geschieht nach Ablauf des Leasingvertrages?
Ein Leasingvertrag läuft in der Regel über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Das Firmenfahrzeug muss vom Unternehmer am Ende des Leasingvertrags zurückgegeben werden. Je nach den Vertragsvereinbarungen und der Leasing-Art können Rückzahlungen erfolgen, es kann aber auch zu Nachzahlungen kommen. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe in einem einwandfreien Zustand sein. Bei Reparaturen muss der Nachweis erbracht werden, dass diese in zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt worden sind. Ebenso gehört ein lückenlos geführtes Scheckheft mit dem Eintrag der vorgenommenen Wartungen dazu. Für den Firmenwagen wurde bei Vertragsabschluss ein Restwert festgelegt. Viele Verträge bieten dem Unternehmer nun die Möglichkeit, das Fahrzeug einfach zurückzugeben, es weiter zu leasen oder auch aus dem Vertrag auszulösen. (prm)

Agentur Artikel



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