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Nachricht vom 06.12.2018
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Neues Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen
Ein neues Verpackungsgesetz tritt zu Jahresbeginn 2019 in Kraft: Ab dann muss jeder Hersteller oder Händler, der verpackte Ware als Erster in den Umlauf bringt, diese Verpackungen lizenzieren und im Verpackungsregister Lucid registrieren. Eine Kleinmengengrenze, unter der diese Pflicht entfiele, gibt es nicht. „Mit dem neuen Verpackungsgesetz steigt die Produktverantwortung für die Unternehmen.
Koblenz. Ab 1. Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Ab dann muss jeder Hersteller oder Händler, der verpackte Ware als Erster in den Umlauf bringt, diese Verpackungen lizenzieren und im Verpackungsregister Lucid registrieren. Eine Kleinmengengrenze, unter der diese Pflicht entfiele, gibt es nicht. „Mit dem neuen Verpackungsgesetz steigt die Produktverantwortung für die Unternehmen. Gleichzeitig soll das Gesetz für Transparenz sorgen“, sagt Anne Glück, Beraterin für Abfall- und Kreislaufwirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz. „In der Vergangenheit waren nicht alle Verpackungen lizenziert. Dieser Missstand soll mit dem neuen Gesetz beseitigt werden.“

Alle betroffenen Unternehmen sollten unbedingt noch bis vor den Beginn des nächsten Jahres die Registrierung und Lizenzierung vornehmen. Denn sonst müssen sie mit harten Sanktionen rechnen: „Bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen droht ein Vertriebsverbot und die Abgabe aller mit dem Verkauf bis dahin erzielten Umsätze“, so Glück, die den Unternehmen in Sachen Verpackungsgesetz beratend, per Email oder Telefon, zur Verfügung steht. Das neue Verpackungsgesetz löst die bisher gültige Verpackungsordnung ab. Das Ziel bleibt dasselbe: Wer verpackte Waren in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um für die Entsorgungskosten aufzukommen. Eine Übersicht über die von den neuen Regelungen betroffenen Verpackungen gibt es auf www.verpackungsregister.org. (PM)
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