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Nachricht vom 03.06.2018
Politik
KPV-Kreisvorstand: Grundsteuer muss nicht kompliziert sein
Der Kreisvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU im Westerwaldkreis erörterte Lösungsmodelle für die Neuordnung der Holzvermarktung und die vom Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtete Grundsteuerreform. Hier gelte es sowohl den kommunalen Sachverstand als auch die Interessenlage der Kommunen nach praktikablen Lösungen einzubringen. Darüber informiert die KPV per Pressemitteilung.
Stadtbürgermeister Stefan Leukel (MItte) konnte den Kreisvorstand der KPV im Hachenburger Vogtshof und Lesegarten begrüßen. (Foto: KPV)Hachenburg. Stadtbürgermeister Stefan Leukel konnte den Kreisvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU zu einer Arbeitssitzung im Vogtshof begrüßen. Neben einem aktuellen Stand zur Neuordnung der Holzvermarktung für die kommunalen Waldbesitzer war die anstehende Grundsteuer-Reform Schwerpunktthema. KPV-Kreisvorsitzender Andree Stein berichtete über die Gespräche und Informationsveranstaltungen, die dem gemeinsamen Bemühen zur künftigen gemeinsamen Organisation der Holzvermarktung im Bereich Westerwald-Taunus dienten. Danach sollen die Verbandsgemeinden im Auftrag der Ortsgemeinden eine gemeinsame Gesellschaft für die Region bilden. Diese Gesellschaft soll dann möglichst ab dem Januar 2019 die kommunale Holzvermarktung organisieren. Für den Gesellschaftervertrag und den Standort wurden erste Vorschläge erarbeitet. In den nächsten Wochen stehen für die Ortsgemeinderäte und die Stadträte entsprechende Beschlussfassungen an.

Grundsteuer-Neuordnung bis Ende 2019
Bürgermeister Klaus Lütkefedder (Wallmerod) zeigte verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Neuregelung der Grundsteuererhebung auf. Die geltende Regelung zur Grundsteuer B war vom Bundesverfassungsgericht wegen der veralteten Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft und eine gesetzliche Neuordnung bis zum 31. Dezember 2019 verfügt worden. Lütkefedder machte deutlich, dass es sich bei der Grundsteuer um eine wesentliche kommunale Einnahmequelle handelt. Bundesweit werden hier jährlich 13,6 Milliarden Euro eingenommen. In der Verbandsgemeinde Wallmerod beträgt der Einnahmeposten 1,4 Millionen Euro für die Ortsgemeinden, damit kommt jeder neunte Euro der Gemeindeeinnahmen aus der Grundsteuer.

Aktuell diskutiert werden als Bewertungsgrundlagen ein Kombimodell aus Grundstücks- und Gebäudewert sowie ein Flächenmodell aus Grundstücksgröße, Nutzfläche und Nutzung. Beide Verfahren benötigen einen hohen Verwaltungsaufwand und sind kurzfristig nicht realisierbar. Klaus Lütkefedder favorisiert allerdings ein Bodenwertmodell. Diese Bewertungsgrundlage liegt in Rheinland-Pfalz aufgrund der Erhebungsarbeiten durch die Vermessungs- und Katasterverwaltung mit zweijähriger Aktualisierung vor. Städte und Gemeinden sind je nach Bodenpreisen in unterschiedliche Bodenwertzonen eingeteilt.

Bodenwertmodell: Gerechtes Modell?
Lütkefedder bezeichnet die Bodenwertsteuer als gerecht. Ob ein erschlossenes Grundstück tatsächlich bebaut ist oder nicht, bedeutet aus kommunaler Sicht keinen Unterschied im Aufwand, etwa für die Erschließung oder den Unterhalt der Infrastruktur. Die Städte und Gemeinden sollen von den Grundstückseigentümern jeweils die Grundsteuern erhalten, die ihnen zustehen – ein bescheidener „Grundtarif“ für das dauerhafte Recht zur Bebauung und für die dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme öffentlicher Güter und Leistungen sowie zur Erzielung von Einnahmen.

Gerade auch unter dem Aspekt der Stärkung der Ortskerne dient die Bodenwertsteuer als investitionsfreundliches Steuerungsmodell. Boden ist ein knappes Gut, mit dem wirtschaftlich umgegangen werden muss. In Gebäude muss regelmäßig investiert werden, um sie zu erhalten und den jeweiligen Anforderungen der Zeit anzupassen, dies soll jedoch nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Das garantiert einzig eine Grundsteuer in Form einer Bodenwertsteuer. Daher gilt es, mit Baurechten versehene Flächen tatsächlich zu bebauen und auf diese Weise die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten, die kommunalen Haushalte zu schonen und den Landschaftsverbrauch zu reduzieren.

KPV hat einen Favoriten
Für die Umsetzung der Grundsteuerreform ist ein weiter Aspekt wichtig: Die Bodenwertsteuer ist einfach. Eine gerechte und investitionsfreundliche Grundsteuer muss nicht kompliziert sein: Die auf dem Grundstück stehenden Gebäude bei der Wertermittlung unberücksichtigt zu lassen, bedeutet eine wesentliche Vereinfachung. Eine Vielzahl von Finanzbeamten könnte ihre Zeit wichtigeren Dingen widmen.

Der Kreisvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU des Westerwaldkreises spricht sich nach eingehender Diskussion für eine Grundsteuerreform mit der Bewertungsgrundlage der Bodenwerte aus. Sie sei von der Erhebungs- und Veranlagungsmethode vergleichsweise zügig zu realisieren und enthaltene zugleich eine willkommene kommunale Steuerungsmöglichkeit. (PM)
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