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Nachricht vom 10.12.2016
Region
Bürgerinitiativen schließen sich zum Aktionsbündnis Ultranet zusammen
Der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen der Region zum Aktionsbündnis Ultranet erfolgt am 15. Dezember um 19.30 Uhr in 56182 Urbar im Klostergut Besselich. Zur Gründungsveranstaltung finden sich Vertreter der Bürgerinitiativen Urbar, Eitelborn, Hübingen, Koblenz, Niedernhausen /Eppstein und Neuss ein.
Symbolfoto WW-KurierEitelborn. Hintergründe: Weltweit erstmalig soll in dem Projekt ,,ULTRANET“ die Übertragung von Gleich- und Wechselstrom auf den selben Strommasten, den sogenannten Hybridmasten erfolgen. Gleich- und Wechselstrom wurden weltweit noch nie zuvor gleichzeitig auf einem Strommast betrieben. Es handelt sich hier um ein Pilotprojekt/ Feldversuch.

Die gesundheitlichen Risiken sind für dieses Pilotprojekt unklar und würden sich erst nach Jahrzehnten zeigen. Studien oder Beweise für die Ungefährlichkeit dieser beiden Übertragungstechniken auf einem Mast gibt es nicht. Deshalb sind diese als unerprobt anzusehen und abzulehnen. Selbst die Strahlenschutzkommission empfiehlt für den Betrieb von Gleichstromleitungen die Beauftragung von Forschungsprojekten in Form von Humanstudien.

„Wir wollen nicht einem Feldversuch mit Besorgnispotential ausgesetzt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass hier eine mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung offenbar billigend in Kauf genommen wird, wenn eine nicht erforschte Technik weltweit erstmals in dieser räumlichen Nähe zur Wohnbebauung zum Einsatz kommen soll.“, meinen die Aktionisten.

Sie meinen: Für dieses Gleichstrombauvorhaben findet das Bundesbedarfsplangesetz keine Anwendung. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand für den Neubau von Gleichstromtrassen von 400 Metern zur Wohnbebauung und der Erdkabelvorrang vor Freileitungen gelten bei uns nicht. Es scheint offensichtlich, dass Sicherheits- und Umweltaspekte aus wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt werden. Die betroffenen Bürger wurden über das laufende Verfahren nicht aktiv informiert. Ihnen waren weder der Netzentwicklungsplan noch die Möglichkeit der Konsultation und die damit einhergehenden Möglichkeiten der Beteiligung bekannt. Eine Klage war für die betroffenen natürlichen Person zu keinem Zeitpunkt zulässig.

Die Aarhus-Konvention (Völkerrechtliches Abkommen/Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa UNECE, das Deutschland 1998 unterzeichnet und seit 2001 für die EU und ihre Mitgliedsstaaten geltendes Recht ist - jedoch nicht in den deutschen Umweltgesetzen umgesetzt wurde)
schreibt jedoch das Recht auf Information, Beteiligung und den Zugang zu Gerichten vor. Selbst für den zuletzt im Planungsverfahren relevanten Schritt "Festlegung des Untersuchungs¬rahmens für die Strategische Umweltprüfung (Bedarfsermittlung 2017-2030)" waren nur Stellungnahmen der Fachöffentlichkeit und Verbände bis zum 22. November2016 zugelassen. Eine Konsultation für die betroffenen Bürger war hier wiederholt nicht vorgesehen.

Der gesamte Netzentwicklungsplan und die damit verbundene Strategische Umweltprüfung verletzen Völkerrecht, weil sie für natürliche Personen nicht rechtsverbindlich sind. Das Verfahren wird damit widerrechtlich durchgeführt, siehe dazu im Link die „Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz“ von Frau Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, beauftragt von der Aarhus Konvention Initiative.
http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf

Da das Projekt Ultranet/ der Netzentwicklungsplan keine rechtliche Grundlage besitzt, ist das aktuelle Verfahren zu stoppen. Es bedarf einen neues Planverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit (also auch jeder Privatperson), um den Zugang zur Gerichtsbarkeit ,,von Anfang an" zu gewährleisten.

Die Umsetzung des derzeitigen Verfahrens würde aufgrund der Rechtswidrigkeit die Erstellung von Schwarzbauten darstellen. Der dann erforderliche Rückbau würde die Allgemeinheit, insbesondere durch die Steuerzahler getragen werden müssen. Zuletzt (vor circa drei Monaten) wurde einer Klage vor dem Aarhus-Komitee in Genf seitens der selben Klägerin (Brigitte Artmann) vollumfänglich stattgegeben.

Weiterhin ist die Verifizierung des konkreten Bedarfs im Rahmen des Netzausbaus notwendig. Eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung hat es nie gegeben. Aktuell vorliegende Studien zur Thematik finden keine Beachtung. Die Kosten für den überdimensionierten Netzausbau tragen deutschlandweit alle Stromkunden. „In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf das bewusst falsch berichtete Märchen, vom Windstrom, welcher vom Norden in den Süden transportiert werden muss, aufmerksam machen. Hier wird die Bevölkerung nachweislich falsch informiert und manipuliert.“

Im Netzentwicklungsplan 2025 der Bundesnetzagentur werden die Windstromerzeugung und der Strombedarf der nördlichen Bundesländer in Terrawattstunden (TWh) pro Jahr dargestellt. So werden 143,6 TWh durch Wind-On- und Offshore- Anlagen produziert, im Gegenzug wurde ein Strombedarf von 293,2 TWh ermittelt.

Damit ist klar ersichtlich, dass der im Norden gewonnene Windstrom nicht einmal zur Hälfte den Bedarf vor Ort abdeckt. Windstrom wird hier lediglich an einigen wenigen Spitzenwindtagen in den Süden transportiert. Dies kann und wird jedoch nicht der Versorgungssicherheit dienen.

Die geplanten HGÜ-Leitungen dienen leider fast ausschließlich dem Transport von Atom-, aber insbesondere dem massiv klimaschädlichen Kohlestrom. Alle HGÜ-Leitungen beginnen bzw. laufen mit Unterbrechungen durch die größten Braunkohlereviere Deutschlands. Die seitens der Bundesregierung international vertraglich zugesicherten Klimaschutzziele sind damit nicht zu erreichen.
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