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Nachricht vom 13.06.2017    

Rotmilan am Roten Kopf in Gefahr?

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, mit der ein signifikantes Tötungsrisiko für den Rotmilan durch die drei Windkraftanlagen auf dem Roten Kopf bei Westerburg geprüft werden soll. Anlass für die Einschaltung eines Fachbüros waren der Fund eines durch Tierfraß beschädigten Rotmilans im April diesen Jahres sowie eines Exemplars mit abgetrenntem Kopf und rechtem Flügel Ende Mai, jeweils im Bereich von einer der drei Anlagen.

Die Gefahrenlage für den Rotmilan durch die Windräder am Roten Kopf in Westerburg wird im Auftrag der Kreisverwaltung einer erneuten Überprüfung unterzogen. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Montabaur. „Wir nehmen diese Beobachtungen sehr ernst, auch wenn in beiden Fällen leider eine eingehende Untersuchung der Funde unterblieben ist“, erklärt Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent der Kreisverwaltung. „Die im April gefundenen Reste waren zur Untersuchung ungeeignet, der im Mai festgestellte Milan wurde entsorgt, ehe wir von dem Vorfall erfahren haben.“

Die Kreisverwaltung bittet daher dringend darum, Vogelkadaver im Bereich von Windkraftanlagen umgehend zu melden, damit nach Möglichkeit die Todesumstände exakt ermittelt werden können.

Der Rotmilan, aufgrund seines gegabelten Schwanzes volkstümlich auch als Gabelweihe bezeichnet, hält im Flug nach seiner Beute Ausschau und gehört zu den Vogelarten, die am häufigsten von Kollisionen mit Windrädern betroffen sind. Die Genehmigung einer Windkraftanlage setzt daher umfangreiche Untersuchungen über das Vorkommen und die Flugrouten der eleganten Greifvögel voraus.



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„Biologische Gegebenheiten sind natürlich nicht in Stein gemeißelt, sondern unterliegen einer gewissen Dynamik“, stellt Stadtfeld klar. Insofern sei es in Einzelfällen denkbar, dass bei bestehenden Anlagen nachträgliche Auflagen zum Vogelschutz notwendig werden.

„Allen Vorkehrungen zum Trotz werden sich Todesfälle bei Rotmilanen und anderen Vogelarten aber niemals ganz vermeiden lassen“, bedauert der Kreisdezernent. Dies gelte für Windräder ebenso wie für andere von Menschen geschaffene Gefahrenquellen wie Stromleitungen oder den Straßen- und Schienenverkehr. (PM Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)



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