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Nachricht vom 28.11.2016    

Nachtragshaushaltssatzung der VG Hachenburg für Haushaltsjahr 2016

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des Paragraphen 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde hat mit Genehmigungsschreiben vom 15. November 2016 den in Paragraph 1 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß Paragraph 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO für den Betriebszweig Energieversorgung wurde vorbehalten.

Hachenburg. Paragraph 1
Paragraph 5 erhält folgende Fassung: Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden neu festgesetzt auf
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk von bisher 3.808.000 EURO auf 3.803.800 EURO
davon zinslose Kredite 114.000 EURO 114.000 EURO
verzinste Kredite 3.694.000 EURO 3.689.800 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk von bisher 1.747.000 EURO auf 2.085.000 EURO
davon zinslose Kredite 612.700 EURO 577.700 EURO
verzinste Kredite 1.134.300 EURO 1.507.300 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg von bisher 23.000 EURO auf 31.000 EURO
davon zinslose Kredite 0 EURO 0 EURO
verzinste Kredite 23.000 EURO 31.000 EURO

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung von bisher 176.400 EURO auf 406.800 EURO
davon zinslose Kredite 0 EURO 0 EURO
verzinste Kredite 176.400 EURO 406.800 EURO



b) Kredite zur Liquiditätssicherung
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk von bisher 1.000.000 EURO auf 1.000.000 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk von bisher 1.000.000 EURO auf 1.000.000 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg von bisher 750.000 EURO auf 750.000 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung von bisher 750.000 EURO auf 750.000 EURO
c) Verpflichtungsermächtigungen
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk von bisher 150.000 EURO auf 705.000 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk von bisher 1.400.000 EURO auf 1.220.000 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg von bisher 0 EURO auf 0 EURO
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung von bisher 50.000 EURO auf 150.000EURO

Paragraph 2
Die Paragraphen 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Haushaltssatzung vom 21.01.2016 bleiben unverändert.


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