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Nachricht vom 10.07.2016    

Polizeilicher Gemischtwarenladen in Westerburg

Die Polizeiarbeit der Westerburger Beamten war am Wochenende sehr vielfältig: Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung, Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person sowie ein Warnhinweis vor Abzockern/Bettlern stehen in der Meldung.

Symbolfoto WW-Kurier

Westerburg. Am 8. Juli um 12:50 Uhrsollte im Gewerbegebiet Sainscheid der Fahrer eines Motorrollers angehalten und kontrolliert werden. Zunächst versuchte der Fahrzeugführer sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Als der Mann angehalten wurde, konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte den Roller schon zum wiederholten Male ohne Fahrerlaubnis führte. Der Roller wurde mit dem Ziel der Verwertung sichergestellt und eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgelegt.

Westerburg. Am Sonntag, 10. Juli um 1:49 Uhr, konnte im Rahmen einer Personenkontrolle bei einem Jugendlichen eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde erstattet.

Langenhahn. Am 8. Juli um 16 Uhr, kam es an der Einmündung Westerburger Straße zur B 255 zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein STOP-Schild umgefahren und beschädigt wurde. Der Unfallverursacher entfernte sich zunächst unerkannt von der Unfallstelle, konnte aber Dank eines aufmerksamen Zeugen im Nachgang ermittelt werden.

Gemünden. Am Freitag, 8. Juli um 19:17 Uhr, ereignete sich auf der Umgehungsstraße L 288, Westerburg Richtung Langendernbach, in Höhe der Abfahrt nach Gemünden ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr, bei dem eine nach links abbiegende Fahrzeugführerin die Fahrerin eines PKW aus Fahrtrichtung Langendernbach übersah. Hierdurch kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Eine Unfallbeteiligte wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.



Rennerod. Am 9. Juli um 11:05 Uhr kam es in Folge eines Vorfahrtverstoßes zu einem Verkehrsunfall. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte bei dem unfallverursachenden Fahrzeugfahrer merklicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden, was durch einen Alkoholtest bestätigt wurde. Ein Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der Beschuldigte keinen besaß. Daneben erwartet die Fahrzeughalterin ebenfalls eine Strafanzeige, da sie diesen Umstand kannte und den Fahrzeugführer trotzdem mit ihrem PKW fahren ließ.

Warnhinweis: In den letzten Tagen kam es vermehrt zu Mitteilungen über bettelnde, vermutlich südosteuropäische Kraftfahrzeugführer. Verkehrsteilnehmer wurden durch Handzeichen zum Anhalten bewegt und um Geld für Kraftstoff gebeten, da die jeweiligen Fahrer vorgaben, selber kein oder nur wenig Geld zu haben.



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