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Nachricht vom 27.03.2015    

Umbaupläne an der Nistertalstraße wird Autofahrer freuen

Im Bereich der Nistertalstraße – B 414 und L 288 bis zur Schneidmühle – sind große Umbaupläne anvisiert. Großteile der gefährlichen Einmündungen in diesem Bereich sollen beseitigt werden. Gleichzeitig ist ein dreispuriger Ausbau geplant. Als Ausgleichsmaßnahme ist der komplette Rückbau des Stauwehrs an der Schneidmühle vorgesehen.

Das Stauwehr aus Beton soll weichen, wenn die Neuordnung im Kreuzungsbereich der L 281 und B 414 Wirklichkeit wird. Fotos: Reinhard Panthel

Hachenburg. Nach Aussagen des Landesbetriebs Mobilität in Diez hat der stellvertretende Leiter, Lutz Nink, auf entsprechende Fragen geantwortet und im Gespräch mitgeteilt, dass in Zukunft eine größere Baumaßnahme im Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Schneidmühle“ vorgesehen ist.

Genaue Zeitangaben gab es nicht, aber soviel war zu erfahren, dass zwischen der L 288 im Bereich Nister und der Kreuzung Schneidmühle ein dreispuriger Ausbau der B 414 geplant ist. Damit werden verschiedene gefährliche Einmündungsbereiche entlang der B 414 beseitigt. Als Ausgleichsmaßnahme für diesen Eingriff in die Natur ist der komplette Rückbau des Stauwehrs an der Schneidmühle im Gespräch.

Im Zusammenhang mit dem Millionen-Projekt - Bau der Nistertalstraße in den 60er/70er Jahren - wurde eine komplette neue Straßenführung zwischen dem Einmündungsbereich der L 281 und der B 414 konzipiert. Das hatte auch den Abbruch des ehemaligen Gasthauses „Schneidmühle“ zur Folge. Um das Wasserrecht für den Betrieb Lehrmann in Nister sichern zu können, entstand danach an der Schneidmühle ein überdimensioniertes Stauwehr, das im Laufe der Zeit mehrfach geändert und mit verschiedenen Experimenten in der Leistungsbilanz verbessert werden sollte.

Nicht alle Investitionen der damaligen Zeit erwiesen sich als geglückt. Ein gewaltiger technischer Aufwand lohnte sich kaum und die Regulierung bei Hochwasser sorgte für unterschiedliche Beurteilungen.



Die landesweiten Projekte „Lachs 2000“ und „Aktion blau“ für eine bessere Wasserqualität und Garantieren für den ungehinderten Fischzug hatten fast nur „Alibi-Qualität“ und waren als reiner Aktionismus einzustufen. Vor dem Stauwehr der „Großen Nister“ bildete sich ein kleiner See, der im Laufe der Jahre verlandete und sich demzufolge eine Insel aus Treibholz bildete. Denn die „Fischtreppe“ auf der Rückseite der Staumauer, die den ungehinderten Fischzug garantieren sollte, wurde Ihrer Aufgabe nicht gerecht.

Nach Schließung des Unternehmens Lehrmann wurde auch die Turbine zur Stromgewinnung nicht mehr benötigt. Das hatte zur Folge, dass das Wasserrecht des Unternehmens nicht mehr benötigt wurde. Um einen erforderlichen Kläranlagenbau zu ersparen vereinbarte das Landesamt für Mobilität Diez eine Ausgleichszahlung. Damit endete das Recht auf Wasserentnahme aus dem Nisterhammer-Graben. Das hat nicht nur Freude bei den Anliegern an der Nisterhammerstraße ausgelöst. Aber inzwischen ist der Zulauf im Bereich der Schneidmühle geschlossen worden. (repa)


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