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Ehrenamtskarte im Westerwaldkreis eingeführt

Gesellschaftliches Engagement wird im Westerwaldkreis belohnt. Ab 1. Februar gibt es die Ehrenamtskarte, die jetzt der Öffentlichkeit und dem Kreisausschuss vorgestellt wurde. Ohne ehrenamtliche Hilfe und das Engagement würde vieles in der heutigen Gesellschaft nicht mehr funktionieren, Ehrenamtler haben schon längst Aufgaben übernommen, die einmal der Staat als Fürsorgepflicht betrachtete.
Ehrenamtskarte im Westerwaldkreis eingeführt

Mit Landrat Achim Schwickert (3. von rechts) präsentierten die Fraktionsvertreter (von links) Michael Musil (Grüne), Peter Müller (FWG), Tanja Machalet (SPD), Klaus Koch (FDP) und Stephan Krempel (CDU) die neue Ehrenamtskarte des Westerwaldkreises. Foto: KV Montabaur

Montabaur. Der Westerwaldkreis will ehrenamtliches Engagement belohnen. Deshalb wird der Kreis am 1. Februar eine Ehrenamtskarte einführen, mit der ehrenamtlich Tätige durch Vergünstigungen beim Einkauf oder bei Eintrittzahlungen für ihr Engagement für die Gesellschaft belohnt werden. Die Karte bietet dem Inhaber schon bei ihrer Einführung Vergünstigungen bei 29 Kooperationspartnern. Weitere sollen baldmöglichst hinzukommen.

"Ehrenamt in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, die einen gemeinwohlorientierten Charakter aufweist und über Familienarbeit und Nachbarschaftshilfe hinausgeht", erläutert Landrat Achim Schwickert, der dem Kreisausschuss jetzt die neue Karte vorstellte. "Mit der Ehrenamtskarte soll überdurchschnittliches Engagement für das Gemeinwesen belohnt und durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen öffentlicher und privater Anbieter unterstützt werden".

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung im Dezember 2010 auf Antrag der SPD-Fraktion die Einführung der Ehrenamtskarte beschlossen. Daraufhin wurden von der Kreisverwaltung Richtlinien zum Erwerb einer Ehrenamtskarte ausgearbeitet.

Die Ehrenamtskarte können Personen erhalten, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht mit mehr als 2 Euro pro Stunde abgegolten werden.
Die Jahresarbeitszeit, die für die ehrenamtliche Tätigkeit eingebracht wird, muss mindestens 150 Stunden pro Jahr (rund drei Stunden pro Woche) betragen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung ausgeübt werden.
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz innerhalb des Westerwaldkreises haben.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Ehrenamtskarte besteht nicht.

Die Ehrenamtskarte wird durch die Kreisverwaltung personenbezogen ausgestellt und dem Bewerber zugesandt. Sie hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und wird nicht automatisch verlängert. Personen oder Vereine können das Antragsformular im Internet unter www.westerwaldkreis.de > Landkreis > Ehrenamt > Ehrenamtskarte abrufen.
Karteninhaber erhalten kreisweit die vom Westerwaldkreis, den Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden sowie von den privaten Einrichtungen angebotenen Vergünstigungen. Die Vergünstigungen sind im Internet unter oben genannten Adresse einsehbar. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

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